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Zoff am FlughafenStar-Sänger Grönemeyer schwärmt vor Gericht von Köln

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Sänger Herbert Grönemeyer (r.) mit seinem Anwalt Christian Schertz im Kölner Landgericht.

Köln – Der Anlass für seine Köln-Reise war für ihn sehr unerfreulich. Herbert Grönemeyer (61) wehrt sich vor dem Landgericht gegen die Behauptung, zwei Fotografen verletzt zu haben. Das hielt den deutschen Megastar allerdings nicht davon ab, von dieser Stadt zu schwärmen.

Sänger fühlt sich in Köln wohl

Zehn Jahre habe er in Köln gelebt, sagte Grönemeyer dem Richter Dirk Eßer da Silva. Zum Beispiel an der Zülpicher Straße und in der Nähe des Zoos. „Dann bin ich nach Marienburg gezogen, das war ein Fehler.“

Generell fühle er sich in Köln sehr wohl. „Ich habe »Bochum« hier geschrieben“, so der 61-Jährige. Das Album sollte im Jahr 1984 sein absoluter Durchbruch werden.

Zoff am Flughafen

Er sei nun mehr als 30 Jahre im Geschäft, sagte Grönemeyer im Landgericht. Doch jenes Ereignis im Dezember 2014 am Köln-Bonner Flughafen habe ihn erschreckt.

Der Sänger hatte sich hier mit zwei Fotografen gezofft, weil sie ihn zunächst verfolgt hatten und angeblich seinen Sohn und seine heutige Ehefrau ablichten wollten.

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Der Vorsitzende Richter Dr. Dirk Eßer da Silva (Mitte) und seine beisitzenden Richter entscheiden in dem Fall.

Auf einem Video ist zu sehen, wie Grönemeyer mit einer Reisetasche ausholt. Sehr strittig ist, ob der Fotograf von dem Gepäckstück am Kopf getroffen wurde.

„Leider habe ich ihn nicht getroffen“, sagte Grönemeyer in Saal 142 des Kölner Justizgebäudes. Dennoch habe sich der Fotograf danach auf den Boden fallen lassen.

Gutachten entlastet Grönemeyer

„Ich hätte nicht gedacht, dass Sie so aggressiv sind“, sagte der Fotograf im Gerichtssaal. Er und sein Kollege hatten nach dem Zoff Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Von Prellungen war die Rede. Das Verfahren gegen Grönemeyer wurde aber eingestellt.

Im aktuellen Zivilprozess geht Grönemeyer auch gegen angeblich verfälschende Medienberichte zu dem Vorfall vor.

Ein Gutachten besagt, dass Grönemeyer den Fotografen wohl nicht am Kopf getroffen hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher wegen falscher Verdächtigung gegen die Fotografen.

Ob es zur Anklage kommt, stehe noch nicht fest, so Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Er will nun den Ausgang des Zivilverfahrens abwarten.

(exfo)