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Untreue-VorwurfDer Kölner Zigarren-Baron auf der Anklagebank

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Georg Baron von Ullmann (63) auf der Galopprennbahn in Weidenpesch 

Köln – Wo Georg Baron von Ullmann (63) auftauchte, da war auch immer ein Hauch von Glamour.

Er bewegte sich in der Welt der Reichen und Schönen, als Erbe des weltberühmten Gestüts Schlenderhan erfolgreich im Pferdesport. Weniger edel ging es  am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht zu –  der Baron  muss sich wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten. 

Eigene Zigarrenmarke

Auf der Rennbahn sah man ihn stets mit Zigarre,  er kaufte eine Manufaktur in der Dominikanischen Republik und kreierte seine eigene Marke. Seine Mutter Karin (2009) galt mit einem geschätzten Vermögen von 2,9 Milliarden Euro einst als eine der reichsten Frauen Deutschlands.

In Saal 13 des Kölner Justizgebäudes saß von Ullmann  im dunklen Anzug  zwischen den Anwälten Prof. Dr. Gerson Trüg und Dr. Jörg Habetha auf der Anklagebank.

Dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der einst großen Kölner Privatbank Sal. Oppenheim wird vorgeworfen, das Unternehmen um 23 Millionen Euro geschädigt zu haben – indem er laut  Kölner Staatsanwaltschaft  den Ankauf eines Bürogebäudes an der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt am Main durchgewunken haben soll, obwohl der  Verkaufspreis (118 Millionen Euro) weit über dem Verkehrswert gelegen habe.

Voreigentümer war ein  Oppenheim-Esch-Fonds, an dem neben Immobilienentwickler Josef Esch (60) auch von Ullmann selbst finanziell beteiligt war.

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Georg Baron von Ullmann am Mittwoch auf der Anklagebank im Landgericht.

Bisher 43 Verhandlungstage

Der Prozess, der bisher mit  43 Verhandlungstagen bis zum März 2018 angesetzt ist, findet unter Vorsitz von  Richterin Dr. Sabine Grobecker (54) statt.

Grobecker  ist die Expertin der Akte Oppenheim, hatte sie im Juli 2015 doch die ehemaligen Sal. Oppenheim-Gesellschafter –  Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt – zu Haftstrafen, in drei Fällen auf Bewährung, verurteilt.

Der aktuelle Tatkomplex spielte auch im alten Verfahren eine zentrale Rolle. Und hier setzte auch die Verteidigung des Barons an. Prof. Dr. Gerson Trüg erklärte, sein Mandant habe in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender keine Möglichkeit gehabt, auf das Handeln der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Man könne keinen Ertrinkenden retten, wenn man selbst nicht schwimmen kann, so Trüg.

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Richterin Dr. Sabine Grobecker (54) leitet den Prozess.  

Keine Einstellung

Der Versuch der Verteidiger, das Verfahren im Vorfeld  gegen  eine Geldauflage einstellen zu lassen, scheiterte am Veto der Staatsanwaltschaft.

Baron von Ullmann droht somit  eine mehrjährige Haftstrafe.