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Empfehlen | Drucken | Kontakt 25.02.2010 - 18:52 Uhr

U-Bahn-Pfusch: Eisenbügel-Diebstahl schon verjährt?

Staatsanwalt Günther Feld
Staatsanwalt Günther Feld
Foto: dpa
Köln –  

Justiz-Schock beim U-Bahn-Pfusch: In der Affäre um Pfusch beim Kölner U-Bahn-Bau drohen die ersten Taten bereits zu verjähren.

Vor etwa zwei Wochen war bekanntgeworden, dass unter anderem nicht die vorgeschriebene Menge an Stahlbügeln verbaut worden war. Stattdessen sollen Bauarbeiter das Metall verkauft haben. Gegen etwa ein Dutzend Beschuldigte wird seitdem wegen des Verdachts auf Diebstahl und Betrug ermittelt.

„Für beides gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren“, sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld der dpa. Eine Entwendung von Stahlbügeln zum Beispiel im Jahr 2004 könne deshalb nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.

Inzwischen hätten Gutachter aber festgestellt, dass durch den Verzicht auf einige Stahlbügel eine Gefahr bestehe könne. Vor allem an der Baustelle am Kölner Heumarkt sei das der Fall. „Deshalb haben wir jetzt zusätzlich die Ermittlungen auf den Verdacht der Baugefährdung ausgeweitet“, erklärte Feld. Dieses Delikt könne nicht verjähren, weil die mutmaßliche Gefahr nach wie vor andauere.

Im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln vor knapp einem Jahr wird zudem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, weil dort zwei Menschen ums Leben gekommen waren. In diesem Verfahren richten sich die Ermittlungen aber noch gegen Unbekannt.

Online-Befragung zum „U-Bahn-Bau“:
Die Teilnahme ist anonym, dauert etwa drei Minuten. Hier teilnehmen.

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