Richtungsweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Stadtarchiv-Einsturz: Die Richter der 5. Zivilkammer für Staatshaftungssachen am Kölner Landgericht haben die Klage von drei Leihgebern des Archivs gegen die Stadt als unbegründet abgewiesen.
Die Leihgeber hatten der Stadt Archivarien geborgt, die bei dem Einsturz zerstört wurden. Deswegen hatten sie die Stadt nun verklagt, weil sie die Obhutspflicht verletzt sahen.
„Das Landgericht hat eine Pflichtverletzung der Stadt verneint“, sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer.
Als Begründung sagten die Richter, dass die Standsicherheit des Stadtarchivs zu keiner Zeit gefährdet gewesen sei und die Stadt somit nicht fahrlässig gehandelt habe.
Hätte die Stadt für den Verlust der Archivarien aufkommen müssen, wäre es teuer geworden: Rund 400 Leihgeber hätten noch klagen können - und vermutlich hunderte Millionen Euro von der Stadt zugesprochen bekommen.
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