Richtungsweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Stadtarchiv-Einsturz: Die Richter der 5. Zivilkammer für Staatshaftungssachen am Kölner Landgericht haben die Klage von drei Leihgebern des Archivs gegen die Stadt als unbegründet abgewiesen.
Die Leihgeber hatten der Stadt Archivarien geborgt, die bei dem Einsturz zerstört wurden. Deswegen hatten sie die Stadt nun verklagt, weil sie die Obhutspflicht verletzt sahen.
„Das Landgericht hat eine Pflichtverletzung der Stadt verneint“, sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer.
Als Begründung sagten die Richter, dass die Standsicherheit des Stadtarchivs zu keiner Zeit gefährdet gewesen sei und die Stadt somit nicht fahrlässig gehandelt habe.
Hätte die Stadt für den Verlust der Archivarien aufkommen müssen, wäre es teuer geworden: Rund 400 Leihgeber hätten noch klagen können - und vermutlich hunderte Millionen Euro von der Stadt zugesprochen bekommen.
Die Rangliste des Kölner Karnevals: Plätze 22 bis 11
Die Rangliste spitzt sich zu. Nachdem wir in den letzten beiden Teilen bis Rang 23 vorgerückt sind, gibt es nun die Platzierungen 22 bis 11.
Innenstadt-Glasverbot zu Karneval ist rechtens
Auch in diesem Jahr gilt das Flaschenverbot zu Karneval in der Kölner Innenstadt. Ein Gericht hat die Regelung jetzt für rechtens erklärt.
Dritter bei Laserattacken
Die Zahl der gefährlichen Attacken mit Laser-Pointern nimmt immer mehr zu – auch am Airport Köln/Bonn. Allein 20 Angriffe gab es hier im letzten Jahr.