Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Am Dienstag werden die Folgen der Katastrophe erstmals vor dem Kölner Landgericht aufgerollt.
In einem Zivilprozess wollen Leihgeber, die ihre wertvollen Archivalien der Stadt anvertrauten, ihre Schadenersatzforderungen formulieren.
Der Prozess, der um 11.45 Uhr im Saal 126 im Justizpalast an der Luxemburger Straße beginnt, könnte wegweisend sein. Für allem für die Stadt Köln. Die bangt, dass sie für einen Millionenschaden aufkommen muss.
Der Kölner Kunst-Anwalt Dr. Louis Peters meint, dass der Stadt eine „grobe Verletzung der Obhutspflicht“ vorzuwerfen ist. Die Leihgeber seien der Überzeugung gewesen, dass die Stadt im Umgang mit den Archiv-Schätzen höchste Sorgfalt walten lässt. Das Gericht soll deshalb erst einmal den Schaden förmlich feststellen – vor allem für verschollene Nachlässe.
Einer der Kläger ist der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv 1998 den Nachlass des 1995 verstorbenen Baritons William Pearson übergeben hatte. Es gibt 400 weitere Leihgeber.
Die Kölner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unglück auf eine defekte Schlitzwand zurückzuführen ist. Infolgedessen führte ein hydraulischer Grundbruch zum Einsturz, als das Gebäude von Wasser unterspült wurde. Oberstaatsanwalt Günther Feld:„Wir ermitteln noch.“
Die Haftungsfragen sind noch nicht geklärt. Im Falle von höherer Gewalt ist denkbar, dass auch die Versicherungen nicht zahlen. Auch die Deckungssumme der städtischen Versicherungen könnte unzureichend sein.
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