Dem Angeklagten gebührt nach Schluss der Beweisaufnahme das letzte Wort. Von diesem Recht machte Räuber Ersin A. (28) Gebrauch und las seinen mehrseitigen Hilfebrief an das Gericht vor – vergebens.
Freitag verurteilte ihn die 12. Große Strafkammer des Landgerichts zu neun Jahren Knast, seinen Komplizen und Cousin zu sieben Jahren.
Dabei hatte der Spielhallenräuber seine ganze Hoffnung in den mehrseitigen, handgeschriebenen Brief gesetzt, den er vor der Urteilsverkündung vorlas: „Es tut uns leid, was passiert ist. Ich bin dazu bereit, die Sache wieder gut zu machen.“
Die Sache – eine Serie von neun Raubüberfällen auf Spielhallen, mit einer Beute von insgesamt 8000 Euro, begangen unter anderem in Frechen-Königsdorf und auf der Aachener Straße in Köln.
Ihr Motiv: Geldmangel und bei Ersin A. eine Spielleidenschaft. In dem Brief beteuerte er, spielsüchtig zu sein: „Einige Zeit habe ich durch die Automaten vergessen, wer ich bin, wo ich bin und was ich tat.“
Statt des milderen Urteils gab es hohe Haftstrafen. Die Kammer: „Eine Spielsucht in Anführungszeichen. Sie haben die Diagnose selbst gestellt.“ Pathologisches Spielverhalten liege nicht vor.
Dem vorbestraften Ersin A. erklärte das Gericht: „15 Monate nach der ersten Verurteilung haben Sie noch eine Serie hingelegt. Die Chance, die Sie jetzt im letzten Wort erbeten haben, haben sie damals bekommen.“
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