Peter B. (44) ist Maurer von Beruf und einfach gestrickt. Seit gestern steht er vor dem Kölner Landgericht. Weil er bei seiner todkranken Schwiegermutter Anna K. (82) Sterbehilfe praktizieren wollte und eigenmächtig die lebenserhaltenden Geräte ausschaltete. Vorwurf von Staatsanwalt Ulrich Bremer: Versuchte Tötung auf Verlangen.
Es geschah Ende Juni 2009. Peters Schwiegermutter Anna K. (82) lag seit Tagen im St.-Franziskus-Krankenhaus. Als sie wegen einer akuten Lungenentzündung auf die Intensivstation verlegt werden musste, informierte die Klinik die nächste Angehörige: Peter B's Frau.
Weil die aber nicht sofort kommen konnte, rief sie ihren Mann auf der Baustelle an: „Fahr ins Krankenhaus. Du weißt, was Du zu tun hast.“ Die Patientenverfügung hatte die schwer asthmakranke Anna K. im Jahr 2004 verfasst und unterschrieben. Sie wollte nicht leiden, falls sie auf lebenserhaltende Geräte angewiesen sein würde.
Peter B. hält sein Handeln von damals bis heute für richtig. Um 15.30 Uhr kam er in der Klinik an, in Begleitung seines Sohnes. Parallel faxte die Frau die Verfügung in die Klinik. Doch auch nach mehreren Stunden Wartezeit erklärte die Ärztin Dr. P.: „Ich werde heute Abend um 23 Uhr mit dem Oberarzt Dr. T. darüber Rücksprache halten. So einfach wird hier nichts ausgestellt.“
Da stürzte sich B. auf die Apparaturen, schaltete die Sauerstoff- und die Adrenalinzufuhr ab. Vor Gericht sagt er: „Ich tat, was ich tun musste. Ich wollte den Wunsch meiner Schwiegermutter umsetzen. Das war ihr Recht auf Selbstbestimmung. Die Ärzte meinen offenbar, ihre teure Apparatemedizin müsste unbedingt refinanziert werden.“
Als er bereits mehrere Geräte ausgeschaltet hatte, wurde er von Pflegern überwältigt, das Krankenhaus rief die Polizei. Alle Geräte wurden wieder eingeschaltet. Trotzdem starb Anna K. um 23 Uhr desselben Tags. Im Zeugenstand schildert Anästhesistin Dr. Elke P. (33) den Vorfall anders: „Der Angeklagte war sehr aufgeregt, ungeduldig, hatte Scheuklappen auf.
Ich dachte, es könnte ihm nicht schnell genug gehen, bis seine Schwiegermutter unter der Erde liegt. Ich habe das Gefühl, dass er aufgrund seiner Bildung überfordert war. Sein Sohn fand das auch noch cool, als er die Zufuhr abschaltete.“ Danach habe sich der Zustand der Patientin sogar wieder verbessert. Dr. P.: „Es war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar, ob sie wirklich sterben müsste.“
Am 3. Februar soll Oberarzt Dr. T. als Zeuge gehört werden. Danach will Richter Karl-Heinz Schumacher ein Urteil sprechen.
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