Rudolfplatz-ProzessEx-„Warrior“: Nun Familie statt Hool-Szene – Verfahren eingestellt

Köln – Auch drei Jahre nach der Hooligan-Schlacht am Rudolfplatz beschäftigt die Schlägerei im Vorfeld des Testspiels zwischen dem 1. FC Köln und Schalke 04 immer noch die Gerichte.

Am Dienstag hat Jens K. (24, Name geändert) vor dem Kölner Landgericht gestanden, bei der Massenschlägerei zwischen FC-, BVB- und Schalke-Anhängern anwesend gewesen zu sein – eine direkte Tatbeteiligung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wegen Landfriedensbruchs wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Angeklagter mit den „Cologne Warriors“ unterwegs

K. war als Mitglied der „Cologne Warriors“, einer gewaltbereiten Gruppierung aus Köln, am 18. Januar 2014 in der Stadt unterwegs, als es zur verabredeten Schlägerei kam. Rund 150 Hooligans hatten den Rudolfplatz an diesem Tag zu ihrem Schlachtfeld auserkoren – ein Schalker Hool wurde lebensgefährlich verletzt.

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, dass er zwar vor Ort gewesen sei, sich aber nicht an der Massenschlägerei beteiligt habe. Ein Zeuge (20) sagte aus, dass er den Angeklagten am Rudolfplatz gesehen habe – das reichte dem Gericht nicht aber nicht aus, um die Anklage zu stützen.

Jetzt Familie statt Schlägereien

Auch die privaten Lebensumstände des Angeklagten wirkten sich mildernd auf das Urteil aus. Weil er arbeitslos ist und für ein eineinhalb Jahre altes Kind sorgen muss, stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Jens K. beteuerte, dass er seit dem Vorfall Abstand von der Hooligan-Szene genommen habe und sich um seine Familie kümmere.

Acht Verfahren stehen noch aus

Gegen Teilnehmer der Massenschlägerei hat die Staatsanwaltschaft insgesamt zwölf Verfahren eröffnet, wovon acht noch ausstehen.

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