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Beifahrer (†44) stirbt vor OrtProbefahrt von Mann (21) aus Köln mit tragischem Ende

Rettungswagen steht in der Dunkelheit an einer Unfallstelle.

Bei dem Unfall in Hürth ist ein 44-jähriger Mann ums Leben gekommen. Jetzt wurde der Fahrer verurteilt. Das Symbolfoto wurde im November 2022 in Köln-Deutz aufgenommen.

Der heute 21-jährige Unfallfahrer wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt – so ging er einer Gefängnisstrafe aus dem Weg.

von Thomas Werner (tw)

Fast auf den Tag genau ein Jahr lang liefen die Ermittlungen, jetzt ist der Fall – zumindest juristisch abgeschlossen. Am Dienstag (30. April 2024) fiel vor dem Kölner Amtsgericht das Urteil gegen einen heute 21-jährigen Kölner, der für den Unfalltod eines 44-jährigen Mannes in Hürth verantwortlich sein soll.

Das Urteil: Der junge Mann hat wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht 20 Monate Haft auf Bewährung bekommen. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Unfall in Hürth im April 2023 – fast genau ein Jahr später das Urteil

Als Auflage wurde festgesetzt, dass der junge Mann, der in seiner Reife verzögert sei, ein Jahr lang monatlich 30 Stunden soziale Arbeit ableisten muss.

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Der folgenschwere Unfall ereignete sich am 28. April 2023 gegen 23.30 Uhr an der Ecke Bonn-/Schmittenstraße in Hürth. Der mit drei Personen besetzte Saab war auf der Bonnstraße in Richtung Hürth unterwegs, als er auf die Kreuzung zufuhr, soll ihm eine Mercedesfahrerin (20) die Vorfahrt genommen haben.

Der Fahrer verlor die Kontrolle, das Auto krachte gegen eine Ampel. Der 44-jährige Beifahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Ein 13-Jähriger, der auf der Rückbank saß, wurde schwer verletzt. Der Fahrer war selbst schwer verletzt, konnte aber vom Unfallort flüchten.

Etliche Einsätze, zahllose Verletzte, einige Tote

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Wie während der Ermittlungen herauskam, soll es sich bei der Fahrt um eine Probefahrt für das Auto des damals 20-Jährigen gehandelt haben. Der 44-Jährige sei Kaufinteressent gewesen, ihm habe der Angeklagte das Auto verkaufen wollen.

Aber: Das Auto war eigentlich nicht fahrtüchtig. Trotz defekter Bremsanlagen und weiterer Mängel habe der Angeklagte mit dem potenziellen Käufer eine Probefahrt von Köln-Meschenich Richtung Hürth unternommen. In der 30er-Zone war er laut Ermittlungen auf regennasser Fahrbahn mit Tempo 78 unterwegs, dann verlor er die Kontrolle.

Laut Urteil war dem Angeklagten bekannt, dass das Auto, an dem unter anderem das Antiblockiersystem defekt war, nicht fahrtüchtig gewesen sei.

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Der 21-Jährige räumte in der Verhandlung zudem ein, dass er den Wagen erst wenige Tage zuvor für lediglich 350 Euro erworben habe. Laut der Verkaufsanzeige hatte er 2700 Euro verlangt. Dabei hatte er behauptet, das Fahrzeug sei in einem „Top-Zustand“ und habe keine technischen Mängel.

Der Fahrer selbst war im Sommer 2023, kurz nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus, auf freien Fuß gekommen, bis zum Prozess. „Der gegen ihn erlassene Haftbefehl ist gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt“, so Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, damals gegenüber EXPRESS.de. Der 20-Jährige musste sich lediglich regelmäßig bei der Polizei melden. Was er laut Bremer auch tat. (mit dpa)