Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielautomaten geht es an den Kragen. Wie ein Sprecher der Landesregierung gegenüber EXPRESS bestätigte, soll ein Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag die Spielsucht im Land und in Köln eindämmen.
So sollen Spielhallen in Zukunft einen Mindestabstand von 250 bis 350 Meter voneinander haben. Außerdem sollen sie von ein Uhr bis sechs Uhr morgens geschlossen bleiben, wie der Regierungssprecher mitteilte. Bisher können Spielhallen rund um die Uhr öffnen.
Auch Gaststätten sind von der Verschärfung der Bestimmungen betroffen. So sollen dort in Zukunft nur noch höchstens zwei statt bisher drei Geldglücksspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Das soll bundeseinheitlich gelten.
In Köln gibt es derzeit 204 Spielhallen und 1003 Gaststätten mit insgesamt 4332 Geldglücksspielgeräten (davon 2358 in Spielhallen und 1974 in Gaststätten/Kneipen). Auch hier werden Betreiber und Wirte „beschnitten“: Die Höchstsumme, die ein Spieler pro Stunde verlieren darf, soll von 33 auf 20 Euro sinken, auch das bundesweit.
Auch für die Stadt bedeutet das weniger Einnahmen, wenn auch Josef-Rainer Frantzen als Chef des Kassen- und Steueramtes nicht sagen kann, in welchem Umfang. „In den vier Jahren seit 2008 haben wir jährlich rund 8,88 Millionen Euro Vergnügungssteuer aus Geldspielgeräten eingenommen und 831. 000 Euro aus Unterhaltungsgeräten wie etwa Flipperautomaten.“
Davon sind in Spielhallen und Kneipen 331 gemeldet. Sie sind aber nicht suchtgefährdend, weil man von vornherein weiß, dass es nichts zu gewinnen gibt.
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