Köln - Spektakulärer Fall vorm Kölner Landgericht: Eine dreifache Mutter verklagt ihren Gynäkologen auf Schadenersatz und Unterhalt, weil sie trotz Verhütungsstäbchens wieder schwanger wurde.
Nicht genug: Der „Blindgänger“ ist in ihrem Körper nicht mehr auffindbar!
Der Stress und die Strapazen der vergangenen Jahren sind der Klägerin ins Gesicht geschrieben. „Ich hatte ja bereits Kinder und wollte damals endlich Ruhe und etwas Sicheres. Notfalls hätte ich mich sogar sterilisieren lassen.“
380 Euro zahlte sie damals für die sogenannte „Pille im Arm“, die drei Jahre lang wirkt und als äußerst sicher gilt: Von 100 Frauen, die diese Methode ein Jahr lang anwenden, werden nach Angaben eines Herstellers 0 bis 0,08 Frauen schwanger. Statistisch!
In der Realität erblickte 15 Monate nach der Implantation in der linken Armbeuge ein kerngesundes Kind das Licht der Welt.
10.000 Euro Schmerzensgeld für Schwangerschaft und Geburt verlangt sie nun von ihrem Frauenarzt, zudem regulären Unterhalt für den inzwischen zweieinhalbjährigen Jungen.
Die Frau wirft dem Arzt einen Behandlungsfehler vor, der wiederum verteidigte sich am Mittwoch mit ordnungsgemäßen Protokollen von routinemäßigen Nachuntersuchungen.
Deshalb zog das Gericht unter Vorsitz von Dietmar Reiprich einen Gutachter hinzu. Doch der ehemalige Chefarzt einer Frauenklinik konnte auch nur mit dem Kopf schütteln: „So einen Fall hatte ich noch nie. Dieses Produkt ist ein sehr sicheres Verhütungsmittel.“
Warum keine Hormone freigesetzt wurden, wohin das Stäbchen im Körper wanderte – der Professor wusste keinen Rat: „Selbst mit Ultraschall kann man es nicht mehr aufspüren.“
Das letzte Attest kam vorm Vorsitzenden Richter Reiprich: „Ein schwieriger Fall!“ Urteil am 4.März.
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