Ein Sorgerechtsstreit war möglicherweise der Hintergrund für das Familiendrama an einem Kölner Baggersee, bei dem ein 33-jähriger Mann seinen neunjähriger Sohn und sich selbst tötete. Die Staatsanwaltschaft ging am Dienstag von einem sogenannten erweiterten Selbstmord des Vaters aus.
Der Neunjährige ist seit vier Jahren vom Städtischen Jugendamt betreut worden. Die 38-jährige Mutter und die Geschwister des Kindes sind der Behörde bereits seit dem Jahr 1999 bekannt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Für die Erziehung und Betreuung des Neunjährigen hatte die Mutter verschiedene Unterstützungsangebote des Jugendamtes angenommen. Sie lebte vom Kindsvater getrennt und hatte das alleinige Sorgerecht für den Schüler.
Nach einer achtmonatigen Unterbringung in einer heilpädagogischen Einrichtung war der Junge 2006 auf Wunsch der Mutter in ihren Haushalt zurückgekehrt. Wegen Verhaltensauffälligkeiten, die die Mutter zunehmend überforderten, wurde der Junge mit ihrer Zustimmung im vergangenen November erneut in einem heilpädagogischen Heim untergebracht.
Jedes zweite Wochenende verbrachte er bei der Mutter, die Sonntage bei seinem Vater, so auch den 14. März. Sowohl die Mutter als auch die Mitarbeiter des Jugendamtes erklärten, man habe zu keinem Zeitpunkt Anzeichen für eine Verzweiflungstat des Vaters erkennen können.
Der Mann stritt mit dem Jugendamt, weil er wollte, dass sein Sohn bei ihm lebt. In der Vergangenheit hatte der Vater mehrfach seine Aufsichtspflicht verletzt. Aus diesem Grund hatte das Jugendamt auch seit vergangenem Sommer seine Besuchskontakte beschränkt. Die Mutter und ihre Kinder würden weiter intensiv betreut, hieß es.
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