Mitarbeiter klagteWieder Schlappe für Stadtwerke Brühl vor dem Arbeitsgericht

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Stefan Spainghaus ließ sich nicht auf einen Maulkorb-Erlass vor dem Arbeitsgericht ein.

von Oliver Meyer (mey)

Brühl – Die Stadtwerke Brühl kommen nicht zur Ruhe. Das räumte am Dienstag selbst deren Rechtsanwalt ein.

Hatte man vor wenigen Monaten erst einen Vergleich mit Ex-Mitarbeiter Fritz Wittig (60) abschließen müssen, weil die Beweise für angeblich arbeitsrechtlich relevantes Verhalten nicht ausreichten, so ließ sich jetzt Geschäftsführerin Dr. Marion Kapsa auf einen Güteverhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Köln ein.

Streit um Arbeitszeugnis

Diesmal ging es um den ehemaligen technischen Leiter der Stadtwerke Brühl, Stefan Spainghaus. Der hatte geklagt, weil sein gefordertes Arbeitszeugnis nach seinem Ausscheiden am 31. Dezember 2016 trotz zweimaliger Korrekturen nicht seinen Vorstellungen entsprach.

Interne Querelen mit Geschäftsführerin

Spainghaus vermutet, dass es damit zusammenhängt, dass er einst den Job der späteren Geschäftsführerin Kapsa haben wollte. Nach internen Querelen wurde Spainghaus schließlich von der Arbeit freigestellt. Obwohl er einen neuen Job in einem neuen Unternehmen in Aussicht hatte und die Stadtwerke sein Gehalt zahlten, entließ man ihn nicht vorzeitig aus dem Vertrag.

Maulkorb-Erlass scheitert vor Gericht

Nun ging es um Nuancen bei der Beurteilung im Zeugnis. Aber vor allem um einen Passus, den Spainghaus auf keinen Fall unterzeichnen wollte. Der hätte ihm verboten, zukünftig über die Vorfälle bei den Stadtwerken sprechen zu dürfen. „Diesen Maulkorb lasse ich mir nicht anhängen“, protestierte er. Nun erhält er ein ordentliches Zeugnis – ohne Maulkorb-Erlass.