Köln - Spektakulärer Richterspruch aus Köln: Das Oberlandesgericht hat einem Mann, der sich in einer Spielhalle bei einem Salto das Genick brach, hohe Schadenersatz-und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.
Es geht um einen Familienvater (heute 42), der in einer Indoor-Spielhalle auf einem Trampolin verunglückte. Und sich das Genick brach. Das war am 2. Oktober 2004.
Mit der gesamten Familie und einer Geburtstagsgesellschaft besuchte er damals die Spielhalle. Und bestieg eine Trampolin-Sprunganlage. Die verfügt über Sprungtücher, die Federung ist mit Schaumstoffmatten abgedeckt.
Nach einigen Aufwärmsprüngen vor den Augen seiner Tochter riskierte der Mann einen Salto. Doch der Sprung missglückte. Statt auf den Beinen landete er auf dem Rücken. Und brach sich dabei das Genick. Er ist heute querschnittsgelähmt.
Das Oberlandesgericht Köln verpflichtete in einem gestern veröffentlichten Urteil den Betreiber, sämtliche Schäden des Mannes in Höhe von 70 Prozent zu tragen. Das Mitverschulden des Mannes wurde mit 30 Prozent bewertet.
Denn Trampolinspringen ist nicht ungefährlich. Die Summe der Ansprüche beläuft sich mittlerweile insgesamt auf mehr als 1 Mio €, sodass der Mann mit 700.000 € Schmerzensgeld und Schadenersatz rechnen kann. In Deutschland eine einmalig hohe Summe.
Das Gericht folgte großenteils der Argumentation des Mannes. Der hatte argumentiert, die Risiken, die bei Saltosprüngen drohten, seien in den Warnhinweisen an der Trampolinanlage verharmlost worden. (Az. 20 U 175/06).
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