Vergewaltigt, in katholischen Kliniken abgeblitzt? Einer jungen Frau (25), deren Notärztin am 15. Dezember erst im St. Vinzenz-Hospital und dann im Heilig-Geist-Krankenhaus um Spurensicherung nach einer Vergewaltigung bat, wurde dies verweigert.
Nun entschuldigten sich die beiden Geschäftsführer der Kliniken bei dem Opfer. Aber: Das Gesundheitsministerium NRW kündigte gestern eine Überprüfung des Falles an. Falls die Kliniken gegen Gesetze verstoßen haben, drohen Sanktionen.
Am Donnerstagnachmittag im Heilig-Geist-Krankenhaus: Andrè Meiser, Geschäftsführer des St. Vinzenz-Krankenhauses, erklärt: „Ich bedaure dies alles sehr, vor allem für die betroffene Patientin, deren Namen wir nicht kennen. Wir würden uns auch gerne persönlich bei ihr entschuldigen. Die ganze Geschichte macht uns sehr traurig und betroffen.“
Auch Christoph Leiden, Sprecher der Hospitalvereinigung der Cellitinnen zur heiligen Maria, Träger beider Krankenhäuser, entschuldigte sich. Er führt die Ablehnung der Untersuchung auf ein „Missverständnis“ zurück. Sylvia Klauser, Leiterin der Stabsstelle Ethik der Stiftung der Cellitinnen erklärte, man habe erst im November eine Leitlinie herausgeben, die auch den Umgang mit Vergewaltigungsopfern regelt.
Leiden: „Darin wird ausdrücklich gesagt, dass wir eine Spurensicherung und Behandlung Vergewaltiger Frauen durchführen.“ Nur die „Pille danach“ dürften Ärzte katholischer Krankenhäuser nicht verschreiben. Dazu müsse die Patientin an einen anderen Arzt verwiesen werden. Erklären, wieso die Patientin abgewiesen wurde, kann niemand. Dr. Wencke Ruhwedel, Chefärztin am Vinzenz-Hospital: „Wir haben eine solche Anweisung nie gegeben.“
Wie sollten sich Opfer verhalten?
Man ist verwirrt, hat einen Filmriss, weiß nicht, was geschehen ist. Mögliche Opfer einer Straftat sollten vor allem eines beachten: Keine Spuren vernichten! „Häufig haben Vergewaltigungsopfer den Drang, sich intensiv zu reinigen. Das zerstört aber wichtige Beweise“, erklärt Veit Schiemann vom Weißen Ring.
Auch wenn sich das Opfer nicht sicher ist, ob es Anzeige erstatten will, sollten die Beweise gesichert werden. Das kann auch anonym geschehen.
Am besten ist es, direkt die Polizei anzurufen. Damit diese auch vor Ort Spuren sichern kann. Kleidung, Handtasche, alles was man bei sich hatte, können wichtige Beweismittel sein. Dann sollte möglichst schnell eine Blut- oder Urinprobe genommen werden, denn K.o.-Tropfen sind nur maximal zwölf Stunden nach Verabreichung nachweisbar.
Opfer werden nicht allein gelassen: Polizei oder Mitarbeiter von Organisationen wie dem Weißen Ring (Notrufnummer 116006) begleiten sie auf Wunsch zur Untersuchung und Beweissicherung in die Klinik.
Hilfe und Unterstützung in der akuten Notsituation und für anschließende Betreuung gibt auch der Notruf für vergewaltigte Frauen, Tel. 0221/562035
Die „Pille danach“ kann bei rascher Einnahme eine Schwangerschaft verhindern, ist keine Abtreibungspille.
Mit ihrer Einnahme wird der Eisprung so verschoben oder verhindert, dass keine Befruchtung stattfinden kann. Ist es bereits zu einer Befruchtung gekommen, verhindert sie die Einnistung in die Gebärmutter. Nach bereits erfolgter Einnistung ist sie allerdings nicht mehr wirksam.
Die Pille ist auch für Teenager, die unter 16 Jahre alt sind, geeignet.
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