Mäuse festgeklebt?Kölner Brauhaus-Wirt wegen Tierquälerei auf der Anklagebank

Klebefalle für Mäuse

So jämmerlich verenden Mäuse in einer Klebefalle.

Köln – Es ist ein Alptraum für jeden Gastronomen – Mäuse im Lokal, die infektiösen Kot und Urin in Gastraum und Küche hinterlassen. Wie man die Tiere aber ausdrücklich nicht bekämpfen darf, davon handelte   am Mittwoch ein kurioser Prozess vor dem Kölner  Amtsgericht.

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„Haus Töller“-Chef  Henning Heuser  (54) muss sich vor vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. 

Prozess um Haus Töller

Im Haus Töller am Barbarossaplatz  fließt leckeres Päffgen-Kölsch aus dem Zapfhahn, Gastro-Kritiker schwärmen vom  Hämmchen und rheinischem Sauerbraten. Doch offenbar störten Nager die Brauhaus-Idylle –  und bei der Bekämpfung der Tiere soll  sich  Töller-Wirt Henning Heuser (54) strafbar gemacht haben.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat den  bekannten Gastronomen wegen  eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Laut §17 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder  Geldstrafe  bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden  zufügt. Das soll in dem Brauhaus an der Weyerstraße geschehen sein.

Tote Mäuse entdeckt

Bierlieferanten hatten im Dezember vergangenen Jahres am Eingangsbereich der Küche einen Klebestreifen entdeckt, an dem Mäuse klebten. Ein Tier soll noch gezappelt haben, die anderen Nager waren schon tot.

Die Mäuse wurden an Heiligabend entdeckt, als die Lieferanten leere Fässer abgeholt hatten. Da war der Wirt mit seiner Frau schon im Urlaub. „Unser Lokal ist klinisch sauber, die Vorwürfe sind absurd“, so Henning Heuser zum EXPRESS. Er sei fassungslos, dafür vor Gericht zu stehen. Der Prozess wird mit  Zeugen fortgesetzt.

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Das „Haus Töller“ am Barbarossaplatz steht im Mittelpunkt des Prozesses. 

Unfassbare Quälerei

Kammerjäger setzen bei Mäusen Giftköder  oder Schnappfallen ein. „Klebefallen sind nicht grundsätzlich verboten“, so Barbara Holl vom Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung. Das gefangene Tier  müsse dann aber unmittelbar getötet werden.

 In einer Klebefalle sei eine Maus einem so hohen Stress ausgesetzt, dass diese innerhalb kürzester Zeit  an Herzrasen versterbe – oder versuche, sich die festgeklebten Beinchen abzubeißen. Und das sei  eindeutig Tierquälerei.

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(exfo)