Nach der Stadt wehrt sich nun auch das Erzbistum unter Kardinal Meisner gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Grund ist die Auslegung der Neuregeleung für Betriebe.
Das Problem: Waren Kindergärten und gemeinnützige Betriebe bisher noch von der Beitragspflicht befreit, wollen die Gebühreneintreiber nun auch hier Geld sehen. Im Einflussgebiet des Bistums sind allein rund 600 Kindergärten betroffen. Dort wird nun jeweils der volle Satz in Höhe von 17,98 Euro fällig.
„Das Erzbistum Köln rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Gebühren, jetzt Beiträge", erläutert Bistumssprecher Christoph Heckeley gegenüber der "Welt am Sonntag". „Für die zentrale Verwaltung steigen die Kosten auf etwa 160 Prozent des bisher Gezahlten."
Der Streitpunkt: Um die Kosten im Rahmen zu halten, pocht das Bistum auf den Wortlaut des Paragrafen sechs Absatz eins des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.
Dort heißt es, dass mehrere „Raumeinheiten auf einem Grundstück, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte“ gelten. Laut Kirche müsste also nur ein Beitrag fällig werden, wenn Kindergarten, Pfarrbüro und Bibliothek nebeneinander liegen.
Daran halte sich der Beitragsservice jedoch nicht. „Den Versuch, für jeden Kindergarten, jedes Pfarrhaus, jede Bücherei und jeden Jugendraum, ob mit oder ohne Beschäftigte, eine eigene Gebühr zu generieren, weisen wir als gesetzeswidrig zurück“, teilte die bischöfliche Verwaltung der "WamS" mit.
Die Rundfunkanstalten sehen das jedoch nicht ein: „Pfarramt und Kindergarten als Beispiel sind nach Ansicht der Rundfunkanstalten Betriebsstätten, die jeweils einem eigenständigen Zweck dienen“, erklärt SWR-Justiziar Hermann Eicher der Zeitung.
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