Drei Monate Knast für rund 50 geklaute Liebesschlösser – so das Urteil gegen einen drogenabhängigen 41-Jährigen. Der hatte sich immer wieder an der Hohenzollernbrücke bedient, um seine Sucht zu befriedigen.
Gemeinsam mit einem 26-Jährigen hatte der Mann die Metallstäbe des Geländers aufgebrochen und die Schlösser mitgenommen. Ein Polizist erwischte die beiden dabei. Der jüngere Komplize kam mit 90 Tagessätzen à 10 Euro davon, da er bisher noch nicht aufgefallen war.
Wie er 41-Jährige vor Gericht zugab, wollte er die Schlösser an einen Schrotthändler verkaufen. Der habe ihm gesagt, es sei kein Diebstahl, die Schlösser seien schließlich frei zugänglich. Das sah der Richter anders.
Die Schlösser am Brückengeländer seien keinesfalls herrenlos, die verliebten Paare hätten sie dort nur deponiert. Außerdem seien die Schlösser im Gewahrsam der Bahn und der Stadt als Brückeneigentümer. Somit sei auch die strafrechtliche Bedingung erfüllt, dass Diebesgut jemandem weggenommen worden sein muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An der Kölner Hohenzollernbrücke hängen laut Landschaftsverband Rheinland mittlerweile mehr als 40.000 „Liebesschlösser“, die ersten wurden im Spätsommer 2008 entdeckt. Für viele Touristen sind sie ein beliebtes Fotomotiv.
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