Hitler zum SpielenSkandal um Mini-Nazis im Kölner Auktionshaus

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Nazi-Figuren mit Hitler (li.) und Goebbels (re.), dazu Reichsarbeitsdienst-Figuren und Fahnenträger.

von Philipp Meckert (pm)

Köln – Die Kripo ermittelt gegen das international bekannte Auktionshaus „Breker“ in Godorf.  Im neuen Katalog werden unter der Rubrik  „Spielzeug“ diverse „Persönlichkeitsfiguren des 3. Reichs“  angeboten – samt Hakenkreuz-Fahnen.  

Nur siebeneinhalb Zentimeter klein, aber für satte 180 Euro aufwärts stehen da Hitler, Hess und Goebbels zum Verkauf. Neben Beschreibungen auf Deutsch und Englisch wie „Adolf Hitler, mit beweglichem Arm“ reihen sich die Elastolin-Spielzeugfiguren, hergestellt im Jahr 1938, aneinander.

Als Rarität wird eine „SA-Wache mit Hilfspolizist“ von 1933 angepriesen. Dazu ein „SA-Mann mit Gewehr und ein SA-Gruppenführer in Winteruniform.“ Preis: ab 650 Euro.

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Breker meint: Das ist legal

Im aufwendig gestalteten Katalog für die Spezial-Auktion am 20. Mai werden Hunderte von technischen Antiquitäten präsentiert – darunter Schreibmaschinen, Uhren, Plattenspieler, Puppen. Ist der Hakenkreuz-Nippes also völlig legal?

„Ja“, sagt Geschäftsführerin Astrid Breker zum EXPRESS: „Das war damals ganz normales Spielzeug. Man kann die Geschichte nicht verleugnen.“ Und sie betont: „Wir wollen damit keine Neonazis bereichern. Wer bei uns mitsteigert, muss sich anmelden und seine Daten hinterlassen. Wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.“

Und wer interessiert sich für solche Mini-Nazi-Figuren? Breker: „Das sind Museen oder uns bekannte Sammler.“

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Die SA (Sturmabteilung) war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Das Holzhaus (27 cm lang) stammt von 1933.

Ebenso weist Breker auf das  Kleingedruckte im Katalog hin, Absatz „Zur besonderen Beachtung“. Dort versichern die künftigen Bieter, dass sie „Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder zu anderen Zwecken, etwa „der Kunst oder  Wissenschaft, Forschung oder Lehre“ erwerben.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

 Zwar sei der Verkauf von NS-Devotionalien nicht strafbar. „Strafbar ist aber  das Verbreiten oder das öffentliche Verwenden von Kennzeichen des NS-Regimes, wozu insbesondere das Hakenkreuz zählt“, sagt Ulf Willuhn, Sprecher in Staatsschutz- und politischen Strafsachen zum EXPRESS.

Im Klartext: Weil Breker im Katalog Hakenkreuze zeigt und somit auch als Werbung für die Figuren verwendet, ist dies ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ heißt der bekannte Passus.

Ein Fall für die Kripo Köln

Folge: Das Auktionshaus bekommt Besuch von der Kriminalpolizei. Eigentlich müsste die Verbreitung der Kataloge sofort gestoppt werden, die Fahnen bei Neuauslieferung geschwärzt sein. Doch diverse Kataloge sind wohl längst bei  Kunden quer durch Europa, USA und Japan eingetroffen.

(exfo)