Freundin umgebrachtMarco S. (27) muss sieben Jahre und neun Monate in den Knast

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Marco S. (27) gestand bereits beim Prozessauftakt den Mord an seiner Lebensgefährtin.

Köln – Urteil im Schnürsenkel-Prozess vor dem Kölner Landgericht: Marco S. (27), der seine Freundin umgebracht und dann wochenlang unter dem Bett versteckt hat, muss sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis!

Das Landgericht verurteilte den Mann aus Bergheim am Freitag wegen Totschlags. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet.

Doch der 27-Jährige hatte während des Prozesses beteuert, dass ihn seine Freundin zuvor mit einem Messer attackiert habe.

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Streit in der Wohnung eskalierte

Am Tattag Ende September 2015 hatte das Paar großen Streit. Der 27-Jährige war gerade erst aus dem Gefängnis gekommen und hatte herausgefunden, dass ihn seine Freundin offenbar mehrfach betrogen hatte. Als er sie aus der Wohnung werfen wollte, eskalierte die Situation.

Ob die Tatwaffe ein Schnürsenkel war oder ob der Mann sie mit bloßen Händen erwürgte, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden. Der Angeklagte hatte zwar gestanden, seine Freundin umgebracht zu haben.

Angeklagter machte widersprüchliche Angaben

Zur Art und Weise machte er jedoch widersprüchliche Angaben. Zunächst sagte er aus, er habe einen Schnürsenkel benutzt, dann zog er diese Aussage aber wieder zurück.

Als die stark verweste Leiche in der Wohnung des Paares gefunden wurde, war ein Schnürsenkel um den Hals der Toten fest zugezogen. Aufgrund des Zustands der Leiche konnte ein Gerichtsgutachter allerdings nicht mehr bestimmen, wie genau das Opfer starb. Sicher sei nur eine „massive Gewalteinwirkung gegen den Hals“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Verteidigung war mit sieben Jahren deutlich darunter geblieben.

Marco S. wollte die Tat verschleiern

Um den Tod seiner Freundin zu verschleiern, hatte sich der 27-Jährige in das Facebook-Profil der jungen Frau eingeloggt und Nachrichten in ihrem Namen verfasst.

Freunden erzählte er, sie hätten sich getrennt, sie sei zu Angehörigen nach Österreich abgehauen. Die Anwältin der Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, sprach von „perfider Täuschung“. Die Verteidigung sah in dem Verhalten nur den „logischen Versuch, die Tat zu vertuschen“. Die Mutter kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.

(dpa)