Ein kniffliger Fall. Der Stadtrat ist durch einen Bürgerantrag aufgefordert, eine als Hexe verurteilte Kölnerin zu rehabilitieren. Es geht um Katharina Henot, die 1627 auf Melaten verbrannt worden war.
Als unstrittig gilt im Rathaus: Henot wurde als Unternehmerin im Postwesen aus Neid angeschwärzt. Sie wurde ohne Beweise und damit unschuldig hingerichtet. Also rehabilitieren? So einfach ist es nicht. Denn 385 Jahre später stellt sich für die Stadt die Frage, ob sie überhaupt zuständig sei.
Henot wurde nicht von der Stadt, sondern vom Kurfürsten verurteilt. Also wäre der Rechtsnachfolger am Zug – nach einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt käme dafür höchstens der Erzbischof und als weltliche Instanz die Landesregierung oder der Bund in Frage. Ob überhaupt, sei auch noch zweifelhaft, da Napoleon später das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ja liquidiert habe.
Ergebnis: Köln könne keine „rechtswirksame Rehabilitierung aussprechen“. Die Stadt verweist aber darauf, dass man das an Henot angetane Unrecht symbolisch ächte und es schon durch eine Rathaus-Figur sowie der Benennung einer Schule und einer Straße gewürdigt habe.
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