Ist das schön oder kann das weg? Dompropst Dr. Norbert Feldhoff (73) träumt von der Abrissbirne, die das Kurienhaus am Dom dem Erdboden gleichmacht. Er will ein neues Haus bauen.
Doch es droht Ungemach: Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke (44) will das Gebäude unter Denkmalschutz stellen lassen.
Damit würden Feldhoffs Pläne durchkreuzt, denn ein Denkmal darf nicht abgerissen werden – es sei denn, es bestünde zum Beispiel Einsturzgefahr. Dabei meint es Feldhoff doch nur gut mit der Stadt, die jetzt die Domumgebung umbaut:
„Der Roncalliplatz soll an dieser Stelle eine angemessene Bebauung erhalten. Es ist eine städtebaulich außerordentlich wichtige Lage“, sagt der Hausherr des Doms. Einen internationalen Architektenwettbewerb will er ausloben, um die besten Entwürfe an Land zu ziehen.
Ex-Dombaumeisterin Prof. Dr. Barbara Schock-Werner (65) soll sogar eine Klage angedroht haben für den Fall, dass das Haus unter Denkmalschutz gestellt wird. Das Domkapitel stellte fest, dass sich eine Sanierung nicht rechnet. Doch das ficht die Landeskonservatorin nicht an: Dr. Godehard Hoffmann (53) vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) hat im Auftrag von Pufke ein Gutachten erstellt und bestätigt EXPRESS: „Wir wollen, dass das Kurienhaus unter Denkmalschutz gestellt wird.“
Das Kurienhaus wurde 1961 von Bernhard Rotterdam (1893–1974) und Willy Weyres (1903–1989) – von 1944 bis 1972 Dombaumeister – errichtet. Darin sind die Dombauverwaltung sowie die Dienstwohnung der Dombaumeister. Von 1972 bis 1990 war im Parterre das Diözesanmuseum.
„Das Kurienhaus gehört zu den bedeutendsten Einzelgebäuden, die im Rahmen des Wiederaufbaukonzeptes für die Kölner Domumgebung errichtet worden sind“, so Hoffmann. „Aus dem Kontext der Bauten des Erzbistums Köln ragt es heraus und setzt einen deutlichen kirchlich-katholischen Akzent im Stadtzentrum.
Köln hat inzwischen über 5.000 Baudenkmäler – und jährlich kommen neue hinzu. Ein Baudenkmal muss verschiedene Kriterien erfüllen. Manchmal reicht es, wenn ein berühmter Architekt das Gebäude entworfen hat. Meist aber sind es gestalterische Eigenheiten – Zuschnitt der Räume, Fassadengestaltung, Fenster –, die ein Gebäude oder ganze Siedlungen denkmalwürdig werden lassen. Dabei kann der Landeskonservator tätig werden oder aber die Stadt selbst.
Bei der Stadt zuständig ist Stadtkonservator Dr. Thomas Werner (50). „Das Gutachten liegt uns seit 13. November vor, und in der Regel folgen wir der Empfehlung der übergeordneten Behörde, also den Landeskonservatoren“, sagt er. Kein schönes Weihnachtsgeschenk für Feldhoff: „Mir liegt nichts Offizielles vor, ich warte erstmal ab“, sagt er zu EXPRESS. „Einen Abrissantrag kann man auch für denkmalgeschützte Gebäude stellen.“
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