Das Urteil ist gefallen: Peter B. ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er auf in einem Krankenhaus die Infusionsgeräte seiner Schwiegermutter teilweise abgeschaltet hatte.
Das Landgericht verurteilte den 44-Jährigen am Dienstag wegen versuchter Tötung in einem minder schweren Fall und entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Eine hinzukommende Ärztin hatte die Geräte unverzüglich wieder eingeschaltet.
Die 82-Jährige starb kurz darauf, aber mit dem Abschalten hatte das nichts zu tun. Der Mann rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass seine Schwiegermutter lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt habe.
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