Die Rechtsspezialisten von der ARAG geben passend zu Karneval ein paar Tipps für die tollen Tage. Den Jecken kann so einiges zustoßen: Bierlachen, Kamelle-Wurfgeschoße, laute Gäste und Langfinger: Überall lauert Ungemach. Leider hilft Klagen meist wenig, an den tollen Tagen sprechen die Gerichte meist wenig zimperlich Recht.
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Geselligkeit geht es zu an Karneval. Da passieren auch kleine Rempeleien in einer großen Menschenmenge. Dass dabei schon mal ein Getränk verschüttet werden kann, erklärt sich nahezu von selbst. Was, wenn jemand bei einer Veranstaltung auf einer Bierlache ausrutscht und sich dabei verletzt?
Bei Großveranstaltungen, gerade im Karneval, lohnt es sich nicht, Veranstalter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen, wissen die ARAG Experten. Das Vorhandensein von Flüssigkeiten auf dem Fussboden und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden (OLG Köln, Az.: 9 U 7/02).
... helfen nur Ohrenstöpsel. Beschweren gilt nicht an den Feiertagen. Nur Mitfeiern hilft!
Die ARAG Experten wissen: Es ist kein Problem, wenn der Karnevalsumzug eine Lautstärke von 70 Dezibel überschreitet, auch nicht, wenn die vorgeschriebenen Ruhezeiten ab 22 Uhr nicht eingehalten werden können. Die tollen Tage sind ohne Musik und Feierei nicht denkbar. Gastwirte müssen lautstark singende oder grölende Gäste keineswegs aus der Kneipe verweisen (AG Köln, Az.: 532 Owi 183/96, VG Frankfurt a.M., Az.: 15 G 401/99).
Diese dentale Binsenweisheit gilt ganz besonders im Karneval.
Auch, wenn ein Schneidezahn zum Opfer von Kamellewürfen wird, gibt es keine Chance zu klagen. Nach Angaben von ARAG-Experten entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da den Veranstalter kein Verschulden traf.
Laut richterlicher Begründung gehören Bonbon-Geschosse eben zum Karnevals-Umzug und die Zuschauer müssen sich entsprechend darauf einrichten (LG Trier, AZ: 1 S 150/94).
Vorsicht: Leider haben an den tollen Tagen nicht nur Pappnasen, sondern auch Langfinger Hochsaison.
Gute Laune und ein kleiner Schwipps haben oft allzu große Arglosigkeit zur Folge. Wenn mit der achtlos abgelegten Jacke zum Beispiel ein Autoschlüssel entwendet und dann sogar das betreffende Fahrzeug geklaut wird, kann die Kaskoversicherung den Schutz wegen grober Fahrlässigkeit verweigern.
Die ARAG Experten raten allen, die auf das Mitführen von EC- oder Kreditkarten nicht verzichten wollen, wenigstens die Sperrnummern der Bankhotline im Handy zu speichern, um diese gegebenenfalls für eine schnelle Kontosperrung parat zu haben.
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