Köln –
Rolle rückwärts nach der Rolle rückwärts! Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Das Glasverbot der Stadt Köln zu Karneval ist doch rechtmäßig (Az.: 5 B 119/10 sowie 5 B 147, 148, 149 und 150/10)!
Jecke dürfen somit in den Sperrzonen keine Glasflaschen dabei haben. Erst letzte Woche hatte ein Student das Verbot von Glasflaschen zu Karneval vor Gericht gekippt. Die Stadt ging dagegen vor - und bekam nun wieder Recht! Auch die Beschwerden von vier Büdchenbetreibern sind abgeschmettert!
Begründung des Gerichts:
Zwar ist das alleinige Mitführen von Glasflaschen noch keine Gefahr, allerdings haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass es immer wieder zu Gefahrensituationen wegen zerbrochenem Glas im Gedränge gekommen ist. Weil das Oberverwaltungsgericht hier in einem Eilverfahren entschieden hat, wurde eine für die Öffentlichkeit sicherere Entscheidung getroffen.
Damit sind in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Zülpicher Straße, Altstadt, Ringe) zu gewissen Zeiten keine Glasflaschen erlaubt. Das Urteil ist endgültig und nicht mehr anfechtbar.
Rund 400 Ordnungshüter werden das Verbot durchsetzen. Wer in die Sperrzonen will, muss durch einen von rund 60 Kontrollpunkten. Hier müssen alle Glasbehälter abgegeben werden. Innerhalb der Sperrzonen kontrollieren weitere Mitarbeiter die Einhaltung des Verkaufsverbots für Glasflaschen.
Die genaue Übersicht über die Sperrzonen und die Zeiten, zu denen das Flaschenverbot gilt:
Die Verbotszone Altstadt erstreckt sich im Norden von der Hohenzollernbrücke bis zur KVB-Haltestelle "Heumarkt" und der Rampe zur Deutzer Brücke im Süden. Sie wird im Osten vom Rheinufer und im Westen von den Straßen Kleine Sandkaul, Quatermarkt, Unter Goldschmied, Am Hof, Kurt-Hackenberg-Platz und Am Domhof begrenzt.
Weiberfastnacht: 8 bis 8 Uhr
Karnevalsfreitag: Glasverbot nicht in Kraft
Karnevalssamstag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalssonntag: 18 bis 8 Uhr
Rosenmontag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalsdienstag: Glasverbot nicht in Kraft
11.11.: 8 bis 8 Uhr
Die Verbotszone Ringe erstreckt sich im Norden von der Gladbacher Straße und der Christophstraße bis zur Pilgrimstraße im Süden. Sie wird im Westen vom Habsburger Ring, der Aachener Straße, der Brabanter Straße, der Venloer Straße sowie dem Kaiser-Wilhelm-Ring begrenzt und im Osten von der Mittelstraße, dem Friesenwall, der Friesenstraße, der Norbertstraße, dem Gereonshof und der Von-Werth-Straße.
Weiberfastnacht: 8 bis 8 Uhr
Karnevalsfreitag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalssamstag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalssonntag: 18 bis 8 Uhr
Rosenmontag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalsdienstag: Glasverbot nicht in Kraft
11.11.: 8 bis 8 Uhr
Die Verbotszone Zülpicher Viertel erstreckt sich im Norden von der Roonstraße und dem Zülpicher Platz bis hin zur Kyffhäuser Straße im Süden. Sie ist im Westen von der Meister-Gerhard-Straße sowie dem Rathenauplatz begrenzt und im Osten vom Barbarossaplatz, der Roonstraße, dem Zülpicher Platz und dem Hohenstaufenring.
Weiberfastnacht: 8 bis 8 Uhr
Karnevalsfreitag: Glasverbot nicht in Kraft
Karnevalssamstag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalssonntag: 18 bis 8 Uhr
Rosenmontag: 18 bis 8 Uhr
Karnevalsdienstag: Glasverbot nicht in Kraft
11.11.: 8 bis 8 Uhr
Eure Meinung zum Flaschenverbot - diskutiert mit unter facebook.com/express.de!
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