Empfehlen | Drucken | Kontakt04.02.2010 - 09:11 Uhr

Kölner Karneval: Gericht kippt Glasverbot

Solch eine Schweinerei sollte mit dem Glasverbot verhindert werden - jetzt hat ein Gericht die Anordnung gekippt.
Solch eine Schweinerei sollte mit dem Glasverbot verhindert werden - jetzt hat ein Gericht die Anordnung gekippt.
Köln –  

Kurz vor Karneval geht es noch mal rund:

Jetzt hat das Kölner Verwaltungsgericht das von der Stadt erlassene Glasverbot beim Straßenkarneval gekippt.

Damit gaben die Richter am Mittwoch dem Eilantrag eines Anwohners statt, der gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt geklagt hatte.

Zur Begründung teilte das Gericht mit, das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr lasse rein vorsorgliche Maßnahmen wie ein vorbeugendes Verbot nicht zu.

Allein das Mitbringen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine Gefahr im rechtlichen Sinne dar.

Zu einer Gefahr werde das Glas erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung hinzukomme. Das Verbot würde aber auch viele Menschen treffen, die sich ordnungsgemäß verhalten.

Das Glasverbot sollte beim Straßenkarneval zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag für bestimmte Bereiche der Innenstadt gelten. Damit wollte die Stadt Scherben und Gewalt eindämmen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Zudem sind beim Kölner Verwaltungsgericht noch vier Eilanträge von Kioskbesitzern anhängig, die sich ebenfalls gegen das Glasverbot wenden.

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