Bald darf einfacher als bisher auf Rezept „gekifft“ werden. Die Bundesregierung plant, den Zugang zu Cannabis als Medikament zu vereinfachen. Also kein Weihnachtsgeschenk für fröhliche Rauschebärte. Es geht um Hasch als Medizin. Geprüft wird auch, ob die Kassen künftig für die Therapie zahlen.
Der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses diesen Plan vorgestellt. Ein Sprecher Röslers bestätigte gestern Abend: „Die rein medizinische Anwendung von Cannabis wird im Interesse der Kranken geprüft.“ Zurzeit ist der Besitz, der Handel und der Konsum von Cannabis in Deutschland verboten. Einzige Ausnahme: Das Medikament Dronabinol kann seit 1998 verordnet werden. Das ist aufwändig und teuer.
„Es gibt drei große Bereiche, in denen der Cannabis-Wirkstoff THC bisher vor allem in Kanada, in den USA und Großbritannien angewendet wird“, so Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstand der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“. 1. Bei chronischen Schmerzen wirkt es lindernd. 2. Bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose wirkt es krampflösend, anti-epileptisch. 3. Es lindert Nebenwirkungen in der Krebs- oder Aidstherapie. Dort bekämpft es etwa Übelkeit, Kopfweh, Appetitlosigkeit. Eine Studie der Uni Rostock lässt sogar hoffen, dass es Krebszellen hindert, sich auszubreiten.
Nur mit einer Sondergenehmigung der Bundesopiumstelle. Das gelang bislang nur etwa 30 Patienten, die Hasch und Cannabis-Tee nun offiziell in Holland kaufen dürfen. Oder auf Rezept: Klinikärzte und niedergelassene Ärzte verschreiben ein Medikament im Zuge einer Therapie. Die Tropfen bzw. Kapseln kosten je nach Menge bis zu 500 Euro im Monat. Ob die Kassen diese Kosten künftig übernehmen werden, muss noch geklärt werden. „Heute sind viele Patienten wegen der hohen Kosten gezwungen, auf den Schwarzmarkt auszuweichen“, so Grotenhermen.
Auch gibt es in Deutschland mit Dronabinol bisher nur einen Wirkstoff, der verschrieben werden darf. Es liegen aber Anträge auf neue Medikamenten-Zulassungen vor.
„Es wirkt direkt im Gehirn“, so der Mediziner. „Der Körper besitzt eigene Cannabinoide, die man mit THC unterstützen kann. Es dämpft die Übertragung von Nerven-Informationen. So wird etwa einem Nerv signalisiert, dass der Schmerz nicht stark ist, oder dass der Krampf des Muskels gelöst werden kann.“
Nein, THC schluckt man. Aber die Wirkung ist immer ähnlich, egal, ob man Cannabis raucht, schluckt oder als Tee trinkt.
„Ja, aber im Rahmen einer Therapie ist die Dosis so gering, dass das keine Rolle spielt. Bei freiem Gebrauch kann es zu einer Abhängigkeit kommen.“
„Sind unterschiedlich bei Jugendlichen und Erwachsenen. Für ein wachsendes Gehirn ist der regelmäßige Konsum nicht gut. Das Risiko für psychische Störungen wird erhöht. Es ist umstritten, ob man Jugendlichen THC etwa beim Aufmerksamkeitssyndrom ADHS gibt. Bei Erwachsenen gibt es weniger Nebenwirkungen wie Übelkeit, Kopfweh und eine Steigerung der Herzfrequenz.“
Im neuen Jahr sollen Studien zeigen, für welche Patienten Cannabis sinnvoll ist. Christine Aschenberg-Dugnus, Expertin für Sucht– und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, zum EXPRESS: „Cannabis als Medizin kann Schwerkranken Lebensqualität zurückgeben. Denn Cannabis hat eine eindeutig schmerzlindernde Wirkung. Bei der Frage des Gebrauchs von Cannabis als Medikament muss deshalb Rechtsklarheit für Patienten und Ärzte durch eine verbesserte Datenlage geschaffen werden.“
Auch aus der Union kommt Zustimmung. Willi Zylajew, CDU-Gesundheitspolitiker aus Hürth: „Wir dürfen uns nicht als Oberärzte aufspielen. Wie bei Morphium muss auch die Behandlung mit Cannabis möglich sein, wenn es medizinisch sinnvoll ist. Das betrifft auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“
Der Kölner SPD-Politiker Karl Lauterbach: „Gerade für Patienten mit chronischen Schmerzen sind in den USA gute Erfahrungen gemacht worden.“ „Allerdings“, so Lauterbach, „darf die Indikation nur durch Spezialisten erfolgen. Das Missbrauchspotenzial wäre sonst zu hoch.“
In Deutschland darf man Cannabis nicht besitzen, verkaufen, rauchen oder anbauen. Ausnahme: Dronabinol bzw. Genehmigung durch die Bundesopiumstelle. Dagegen werden Morphium (Narkose, Schmerzen) und Codein (Husten) seit langem in der Medizin eingesetzt. Für den Normalbürger gilt: Zwar ist der Besitz strafbar. Das Verfahren wird aber in der Regel eingestellt, wenn es sich um eine „kleine Menge“ handelt. „Kleine Menge“ ist in den meisten Bundesländern, z. B. Hamburg und Berlin, 6 Gramm, in NRW 7,5 Gramm. Dies gilt aber nur beim ersten Mal Erwischen. In den Niederlanden ist der Besitz für den eigenen Bedarf straffrei, ca. 5 Gramm.
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