Empfehlen | Drucken | Kontakt17.01.2009 - 00:00 Uhr

Fehldiagnose: „HIV positiv” - Frau lebte zwei Wochen in Todesangst

Von MICHAEL KERST
Angelika B.  - das Gericht sprach ihr 750 € Schmerzensgeld zu.
Angelika B. - das Gericht sprach ihr 750 € Schmerzensgeld zu.
Foto: Galert

Köln - Es ist nach Einschätzung von Fachärzten ein in Deutschland bisher einmaligen Fall:

Die Kölnerin Angelika B. (54) hatte zwei Wochen Todesangst, wollte sich sogar umbringen, weil sie von ihrem Arzt die Diagnose „HIV positiv“ bekommen hatte. Eine Fehldiagnose!

Eigentlich zu einem ganz normalen Routine-Check ging Angelika B. zu ihrem Hausarzt Dr. Manfred Z. (Name geändert). „Weil ich einen neuen Freund hatte, bat ich aus Sicherheitsgründen auch um einen HIV-Test“, berichtet sie.

„Als ich nach zwei Tagen wiederkam, sagte der Arzt mir einfach ins Gesicht: »Ich muss Ihnen mitteilen, dass Sie HIV-positiv sind!«“

„Angelika erlitt einen schweren Schock und brach zusammen. Die Diagnose löste bei ihr augenblicklich Suizidgedanken aus“, erzählt die beste Freundin von Angelika B. „Ich erlebte sie als traumatisiert und hysterisch. Sie musste Hilfe bei einer Psychotherapeutin suchen, bei der sie bis heute in Behandlung ist.“

Der Hausarzt überwies sie an die Uniklinik Bonn - hier wurden mehr als ein Dutzend Blutproben genommen. Dann nach zwei Wochen die neue Diagnose: „Wie konnten bei Ihnen kein HIV feststellen!“ eröffneten die Uni-Ärzte Angelika B. „Ich bin völlig zusammengebrochen.“

Noch einmal wurde ein HIV-Test gemacht. „Wieder musste ich 24 Stunden warten. Ich wurde wahnsinnig, bin durch die Hölle gegangen!“ sagt die Patientin. Dann Gewissheit: Keine Infektion, keine Aidsgefahr!

„Ich fuhr sofort zu meinem Hausarzt, stellte ihn zur Rede. Doch der sagte nur: »Seien Sie froh, dass Sie nicht HIV-positiv sind, stellen Sie eine Kerze auf und beten Sie einen Rosenkranz.“ Der Arzt habe es auch unterlassen, die neue Diagnose an ihre Krankenversicherung weiterzumelden: „Dort stand noch bis zum Ende 2008 »HIV-positiv« in meinen Akten.“

Empört verklagte Angelika B. den Mediziner auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - und bekam vor dem Amtsgericht Köln Recht (Urteil vom 19. November 2008, Az. 141 C 3/08). Das Gericht sprach ihr 750 Euro Schmerzensgeld zu. Doch der Arzt ist in Berufung gegangen.

Dem Opfer des Ärztepfusches geht es weniger ums Geld: „Der Streitwert liegt unter 1000 Euro - aber ich will ein Urteil!“Und noch schlimmer ist eine Sorge, die Angelika B. umtreibt. Die Kölner Amtsrichter hatten in ihrem Urteil festgestellt: „Es bleibt nur die Schlussfolgerung, dass es zu einer Verwechslung der Blutprobe der Klägerin gekommen ist.“

Diese prangert an: „Das würde ja bedeuten, dass irgendwo da draußen ein Mensch herumlief oder vielleicht immer noch läuft, der fälschlich glaubt, er sei gesund - und andere ansteckt!“EXPRESS fragte auch bei Dr. Z. nach - doch der Kölner Mediziner war für keine Stellungnahme erreichbar.

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