Empfehlen | Drucken | Kontakt22.09.2010 - 17:40 Uhr

Zuschüsse sichern: Riester-Rente für Mini-Jobber

Von FRITZ HIMMEL
Foto: A. Hauk / www.alexander-hauk.de / pixelio.de
Köln –  

Wenig Aufwand, großer Nutzen. Mit einer geringen freiwilligen Zuzahlung von weniger als 20 Euro im Monat können Minijobber nicht nur ihre gesetzliche Rente aufbessern, sondern sich gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente sichern.

Das geht so: Der Arbeitgeber führt ja beim Minijob im gewerblichen Bereich pauschal 15 Prozent für die Rentenversicherung ab. Diesen Beitrag stockt der Arbeitnehmer nun freiwillig um weitere 4,9 Prozent auf, damit zusammen der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 Prozent erreicht wird. Bei 400 Euro im Monat macht dies 19,60 Euro aus. Der Arbeitgeber wird hierdurch nicht belastet, er führt nur alle Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.

Die entscheidenden Vorteile: Aus den Minijob-Beiträgen werden somit vollwertige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung, die beispielsweise auch Ansprüche auf Reha-Leistungen oder eine Rente wegen Erwerbsminderung sichern helfen – und jetzt den Einstieg in die Riester-Förderung ermöglichen. Der Minijobber muss lediglich 60 Euro im Jahr in einen Riester-Vertrag investieren. Dadurch hat er Anspruch auf die Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind auf weitere 185 Euro im Jahr - bei ab 2008 geborenen Kindern spendiert der Staat sogar 300 Euro dazu.

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Beispiel: Eine Frau mit einem einjährigen Kind bekäme so vom Staat 454 Euro jährlich für ihre Riester-Altersvorsorge geschenkt und hätte zusätzlich noch den Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein weiteres mögliches Plus bei Verheirateten: Hätte der Ehegatte selbst keinen Anspruch auf Riester-Förderung (zum Beispiel als Freiberufler), dann verschafft der Minijobber ihm durch die Aufstockung damit einen mittelbaren Anspruch auf einen Riester-Vertrag.

Für Minijobs in Privathaushalten gilt das gleiche Prinzip. Sie müssen wegen des geringeren Pauschalbeitrages des Arbeitgebers derzeit allerdings 14,9 Prozent dazu zahlen, um auf den vollen Rentenbeitragssatz von 19,9 Prozent zu kommen.

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