Viele staunen, wenn sie auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung für 2011 die Steuersumme sehen, die insgesamt an den Fiskus ging. Einen Teil davon können sich viele mit ihrer Steuererklärung zurückholen. Im Schnitt 850 Euro musste das Finanzamt in den letzten Jahren erstatten.
Kommen bei einem Arbeitnehmer mehr als 1000 Euro für Arbeitsmittel und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, dies alles in der Steuererklärung nachzuweisen. Auch für die, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hier Tipps von „Finanztest“, welche Kosten Sie in Anlage N abrechnen können.
Weg zur Arbeit
Viele können allein durch ihren Weg zur Arbeit mehr als 1000 Euro geltend machen. 1035 Euro sind es bei 230 Arbeitstagen, wenn Sie nur 15 Kilometer entfernt von der Firma wohnen – egal, ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer. Für jeden Entfernungskilometer gibt es pauschal 30 Cent (ab Zeile 31). Das gilt nur für den Hinweg. So wird gerechnet: 30 Cent x Entfernungskilometer x Arbeitsweg.
Ausnahme: Wer mehrere Arbeitsstätten hat, setzt nur den Weg zu einer Arbeitsstätte als Entfernungspauschale ab, für die anderen Reisekosten. Das ist mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer des Hin- und Rückweges günstiger. Wer außerhalb arbeitet, kann bis zu drei Monaten bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag ansetzen (ab Zeile 52). Eine Ausnahme gilt auch für Behinderte.
Beträgt die Behinderung 50 Prozent plus G oder 70 Prozent, gibt es 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Parkgebühren geben sie in Zeile 47 an.
Normalerweise ist bei 4500 Kilometern Schluss. Autofahrer dürfen mehr geltend machen, wenn sie ihre Kilometerleistung mit Fahrtenbuch, Tankquittungen, Inspektionen oder Tachoständen belegen (Zeile 31).
Auch wer mal mit dem Auto, mal mit dem Bus oder der Bahn zur Arbeit gefahren ist, darf die 4500-Euro-Grenze überschreiten. Bus- und Bahnfahrer rechnen anstelle der Pauschale ihre Ticketkosten einschließlich Bahncard ab (ab Zeile 36 in Spalte 7). Für Flüge und Fährfahrten (Zeile 46).
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