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Empfehlen | Drucken | Kontakt 25.11.2011 - 14:36 Uhr

Altersvorsorge: So retten Sie Ihr Weihnachtsgeld vor dem Fiskus

Von MAX GEISSLER
Über das Weihnachtsgeld freut sich leider auch meistens der Fiskus.
Über das Weihnachtsgeld freut sich leider auch meistens der Fiskus.
Foto: Jens Bredehorn / pixelio.de
Köln –  

Die Freude über das Weihnachtsgeld ist oft getrübt, denn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt in der Regel nur ein geringer Teil der Sonderzahlung übrig. Der Fiskus reibt sich hingegen die Hände: Das Extrageld erhöht das Bruttogehalt und damit den anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers.

Wer das Weihnachtsgeld brutto für netto kassieren möchte, für den bietet sich nur eine Möglichkeit: die Gehaltsumwandlung. Dabei überweist der Arbeitgeber Teile des Lohns direkt in einen speziellen Altersvorsorgevertrag, als Gegenleistung verzichtet der Staat auf den Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Seit 2002 haben Arbeitnehmer ein Anrecht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte direkt in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen lassen. Vorteil: Erstens beteiligt sich der Staat in vielen Fällen zu mehr als 50 Prozent an den Vorsorgeaufwendungen, zweitens wächst die spätere Alterssicherung ohne regelmäßigen Eigenaufwand. Grund: Neben Einzahlungen aus laufendem Gehalt kann man Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Gehaltserhöhungen oder vermögenswirksame Leistungen umwandeln. Häufig reichen die Sonderzahlungen aus, um den förderfähigen Höchstbetrag pro Jahr auszuschöpfen.

Förderhöhe
Im Jahr 2011 bleiben Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. Das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (66.000 Euro Jahreseinkommen).

Flexibilität
Beim Jobwechsel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Übertragung ihrer Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber. Der neue Chef muss die angesammelten Gelder in sein Versorgungssystem übernehmen. Darüber hinaus besitzen Arbeitnehmer seit 2005 verstärkte Auskunftsrechte, etwa darüber, welchen Versorgungsanspruch sie im alten Betrieb erworben haben und was die neue Firma dafür bietet. Diese Information erleichtert die Entscheidung, ob man den alten Vertrag beibehält oder auflöst und das Geld in einen neuen Vorsorgevertrag überführt.

Rentenphase
Ungünstiger gestaltet sich hingegen die Rentenphase, denn Auszahlungen aus neu abgeschlossenen Betriebsrenten unterliegen seit 2005 der vollen Besteuerung. Das gilt auch für Direktversicherungen, bei denen Kapitalauszahlungen und Rentenleistungen bislang steuerbegünstigt waren. Folge: Bei Rentnern mit hoher Steuerbelastung bleibt von der Betriebsrente ein kleinerer Teil übrig als nach alter Regel. Dennoch raten Rentenexperten wie Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), zur Betriebsrente, „weil Entgeltumwandlungen mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sind und die Firmenvorsorge unterm Strich sehr rentabel machen“.

Tipp
Wer hohe Steuerzahlungen im Rentenalter vermeiden möchte, der kann mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Während der Steueranteil bei der gesetzlichen Rente von Jahr zu Jahr steigt und Riester-Renten heute schon zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterliegen, sind Privatrenten nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren muss man nur 18 Prozent der Auszahlungen der Steuer unterwerfen. Bei gesetzlich Versicherten fallen zudem keine Krankenversicherungsbeiträge an.

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