Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs einem Urteil zufolge keine 15 Euro verlangen.
Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurts wies der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch hin. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Bank eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kunden mit unangemessenen Kosten belaste.
In mehr als 80 Prozent der Fälle habe der von dem Institut selbst errechnete Kostenaufwand für das Duplikat nur bei 10,42 Euro gelegen. (Aktenzeichen 17 U 54/12).
Die Verbraucherschützer hatten gegen die Gebühr geklagt. Sie übersteige die Kosten der Bank deutlich und benachteilige den Kunden unangemessen, argumentierte der vzbv. Die Commerzbank legte nach eigenen Angaben Revision gegen das Urteil ein.
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