Empfehlen | Drucken | Kontakt06.04.2009 - 00:00 Uhr

Nachspiel: Strafanzeige gegen Podolski

Von VOLKER ROTERS

Köln - Die Ohrfeige von Cardiff könnte für Nationalspieler Lukas Podolski unangenehme Folgen haben.

EXPRESS liegt eine anonyme Strafanzeige vor, in dem unserem Prinzen Körperverletzung zum Nachteil von Kapitän Michael Ballack vorgeworfen wird.

Eine Ohrfeige gilt laut Gesetz auch dann als vollendete einfache Körperverletzung, wenn das Opfer keine Schäden davonträgt und sich der Täter später entschuldigt.

In der Strafanzeige heißt es unter anderem, dass eine „solche Tat vor den Augen einer Millionenöffentlichkeit“ nicht hinnehmbar sei.

Die Fußballer müssten Vorbild sein und dürften sich öffentlich nicht zu solchen Taten hinreißen lassen

Mehr als 10 Mio Zuschauer sahen den Fußball-Eklat. Podolski soll noch gesagt haben: „Lauf doch selber, du Arsch.“ Das jedoch bestreitet Poldi vehement.

Bei der Kölner Staatsanwaltschaft liegt die Strafanzeige ebenfalls vor, wie ein Sprecher gestern auf Anfrage von EXPRESS bestätigte. „Wir prüfen jetzt, wer zuständig ist“, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt Günther Feld.

Nach EXPRESS-Informationen soll in der Abteilung 68 geklärt werden, ob aufgrund der Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Poldi eingeleitet werden muss. Als Beweismittel dienen dabei die Fernseh-Aufzeichnungen.

Die Tat - also die Ohrfeige - wurde im Ausland begangen. Dann ist die Staatsanwaltschaften am Wohnort des Opfers befugt dazu, Ermittlungen einzuleiten. Die einfache Körperverletzung ist mit Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit Haft bedroht. Lukas Podolski ist nicht vorbestraft.

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