Dicke Luft im Büro: Den Kollegen von Richard R. (Name geändert) stank, dass R. bei der Arbeit in der amerikanischen Sozialversicherungs-Behörde AFGE dauernd pupste. Sie beschwerten sich beim Vorgesetzten.
Der sprach erst mit Richard und als sich nichts änderte, schickte er eine Abmahnung – wegen Dauer-Pupsens.
Das offizielle Verweisschreiben an den 38-Jährigen beschuldigt den Mann aus Maryland, „ein unprofessionelles Verhalten“ an den Tag zu legen. Indem er seine „unkontrollierbaren Blähungen“ nicht unter Kontrolle bekam.
Monatelang habe Richard R. so für seine Kollegen ein „nicht zu tolerierendes Arbeitsklima“ geschaffen. Mitarbeiter des Stinkers warfen ihm sogar vor, die Umgebung mit Absicht verpestet zu haben – bis zu neun Mal in acht Stunden.
Die Ausrede des Beamten, ein medizinisches Problem zu haben, wiesen die Vorgesetzen ab: „Nichts, was Sie uns von Ihren Ärzten vorlegten, weist auf unkontrollierbare Blähungen hin.“ Bei einer zweiten Abmahnung droht Versetzung.
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