Zu hoch geflogenDickes Ende für diesen Drohnen-Pilot

01D___21_71-115838586_ori

Drohnen-„Pilot“ Sascha Lansen mit seinem Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann vor Gericht.

Düsseldorf – „Parrot bebop“ heißt die Drohne, die das Herz von Sascha Lansen höher schlagen lässt. Mit ihr machte er im April tolle Luftbilder, teilte das Video auf Facebook. „Schönstes Flugwetter“ kommentierte er die Aufnahmen.

Doch diese Begeisterung ist verflogen: Lansen kassierte 300 Euro Bußgeld. Der Vorwurf: Die Drohne sei in der Kontrollzone des Flughafens zu hoch geflogen und damit Gefahr gelaufen, den Flugverkehr zu stören.

Der Hobby-Pilot wehrt sich gegen den Vorwurf und will das Bußgeld nicht zahlen. Am Donnerstag landete der Fall vor dem Amtsgericht.

Alles zum Thema Facebook

Facebook-Video als Beweis

Lansen behauptet, seine Drohne sei nicht höher als 30 Meter geflogen – und das sei Privatleuten ohne Sondergenehmigung schließlich erlaubt.

Sein Video auf Facebook beweise es: „Man sieht, dass die Drohne gerade mal so hoch fliegt, wie die umliegenden Häuser hoch sind – davon ist keines höher als 15 Meter“, sagte er zu Prozessbeginn.

Allerdings hatte er auf seiner Facebook-Seite anderes behauptet. Dort kommentierte er das Video mit den Worten: „Die Stadt aus 154 Metern Höhe“.

Das sah auch ein Mitglied der Facebook-Gruppe, ein Fluglotse aus Bremen, der umgehend die Behörden über den Verstoß im Luftraum um den Airport verständigte. So flatterte eines Tages der Bußgeldbescheid in Lansens Briefkasten. „Erst da merkte ich, was los ist“, sagte er dem Richter.

Für Lansens Anwalt Martin Lauppe-Assmann ist der Fall eindeutig: „Mein Mandant hat das Video einfach nur aufreißerisch kommentiert“, sagte er.

Lansen habe geprahlt, ein weiterer Anhaltspunkt für seine mangelnde Ernsthaftigkeit sei Lansens Kommentar, dass seine Frau das Video von einem Besen aus gemacht habe. „Auch das hat er bei Facebook geschrieben. Auch das hat niemand ernst genommen“, so Lauppe-Assmann.

Sachverständiger wird eingeschaltet

Der Richter wollte sich davon nicht überzeugen lassen. „In Ihrer ersten Einlassung haben Sie behauptet, sie wären gar nicht geflogen. Jetzt haben Sie Ihre Einlassung dahingehend angepasst, dass Sie nicht höher als 30 Meter geflogen sind“, sagte er.

Auch ein erneutes Ansehen des Videos brachte keine Aufklärung. Deshalb wird der Prozess fortgesetzt. Dann wird ein Sachverständiger sich dazu äußern, wie hoch die Drohne geflogen ist.