Seit 50 Jahren geht Dr. Heinrich B. (71/ Name geändert) auf die Jagd. Zu Hause ist er ganz legal bis an die Zähne bewaffnet.
Weil er aus Schusseligkeit seinen Waffenbesitzkarte nicht bei den Behörden vorlegte, stellte man nicht nur Gewehre und Revolver sicher. Der Herr Doktor stand am Mittwoch auch noch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht.
Zu Jagdzwecken darf der Ingenieur Waffen besitzen. Und die hatte er zu Genüge: Vier Büchsen, zwei Doppelflinten, zwei Revolver, zwei Pistolen, vier Schalldämpfer und 58 Kartons voller Munition. Da kam die Aufforderung, die Waffenbesitzkarte zu zeigen und nachzuweisen, dass alle Waffen auch sicher abgeschlossen aufbewahrt werden.
Diesen Brief hatte Heinrich B. einfach liegen lassen. „Das war meine Schusseligkeit“, gestand er gestern. Die Waffen will er zwar nicht wieder, aber über einen Waffenhändler weiterverkaufen. Schließlich besaß er sie ja zu recht. Die Schlampigkeit kam ihm teuer zu stehen: 3.000 Euro Bußgeld. Dafür wurde das Verfahren eingestellt. Die Waffen (Wert 5.000 Euro) werden an den Händler herausgegeben. So werden sie nicht wie üblich verschrottet.
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