Doggenrüde Kiss (4 1/2) hat einen Schönheitsfehler. Seine untere Zahnreihe ist nicht ganz gerade. Deshalb, so der Verband, darf Herrchen Martin Groskorth (49) mit seinem Rüden nicht züchten. Dagegen klagt der vor Gericht. Am Freitag die erste Entscheidung der Richterin. Sie will jetzt genau wissen, was Kiss so sexy macht, dass er zur Zucht geeignet ist. Herrchen muss also noch ein paar Argumente vorbringen.
Gut möglich, dass er auch welche hat. Denn Kiss ist ein prächtiger, schwarz-weißer Rüde, der bei 43 Rasseausstellungen schon 37-mal Hauptsieger wurde. Herrchen stolz: „Er hat fast immer ein vorzüglich bekommen.“ In den Niederlanden ist Kiss als Zuchthund schon zugelassen.
Nur der deutsche Der Doggenverband zog seinen Hund aus dem Verkehr. Bei der zweiten Prüfung zur Zuchteignung (die sogenannte Körung) fiel auf, dass Kiss ein sogenanntes Kulissengebiss hat. In den Rassestandards des Verbandes ist dieser Makel nicht als Ausschluss-Merkmal für die Zucht genannt.
500 Euro Gebühr pro Deckvorgang gehen Herrchen jetzt schon seit einem Jahr durch die Lappen. Deshalb klagt er auf 20 000 Euro Schadenersatz. Der Prozess wird demnächst fortgesetzt.
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