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Empfehlen | Drucken | Kontakt 11.07.2012 - 10:07 Uhr

Sozialbetrug durch Diebstahl: Wird Diebesbeute auf Hartz IV angerechnet?

Von BARBARA KIRCHNER
Angebliche Hartz-IV-Betrüger: Mirko und Maria R. Sie wurden angeklagt, weil sie angeblich  „Gewinne“ aus einem Einbruchsdiebstahl nicht dem Amt gemeldet hatten.
Angebliche Hartz-IV-Betrüger: Mirko und Maria R. Sie wurden angeklagt, weil sie angeblich „Gewinne“ aus einem Einbruchsdiebstahl nicht dem Amt gemeldet hatten.
Foto: rft
Düsseldorf –  

Schon irre: Muss ein Hartz-IV-Empfänger beim Amt melden, wenn er kriminell war und so illegal „dazuverdiente“? Darum ging es doch tatsächlich am Dienstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Ehepaar Mirko und Maria R. (40/38, Namen geändert) auf dem Kieker. Beide waren bereits vom Landgericht verurteilt worden: Mirko R. wegen eines Einbruchs, bei dem er Schmuck im Wert von 222 850 Euro aus einem Tresor erbeutete.

Seine Gattin verpfändete den Schmuck, kassierte so 15.000 Euro. Gleichzeitig bezog das Paar gemeinsam mit den drei Kindern über Jahre Hartz IV und Arbeitslosengeld. Insgesamt 82 435,53 Euro. Zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft meint: Der Zusatzverdienst, die 15.000 Euro aus dem Raub, hätte angegeben werden müssen.

Das glaubt Rechtsanwältin Caroline Boxleitner allerdings nicht. Ihre Rechnung sieht ganz anders aus: Denn Mirko R. war ganz legal nebenbei als selbstständiger Gebäudereiniger unterwegs. Wenn er seine gesamten Einkünfte bilanziert, kommt die Anwältin auf folgende Rechnung.

„Die 200.000 Euro, die mein Mandant bei dem Diebstahl angeblich erbeutet hat, sind tatsächlich sein Minus – er muss ja den Schaden ersetzen. Dagegen stehen 15 000 Euro plus. Das macht in der Bilanz ein Minus von 185.000 Euro.“

Ein Minus aber müsse man bei den Behörden nicht angeben. Denn die Ansprüche auf Hartz IV hätten sich ja dadurch nicht verändert. Das Gericht war zumindest so von der Argumentation verblüfft, dass man den Prozess erstmal vertagte.

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