Nächste Runde im Wendler-Zoff: Ab Dienstag verhandelt das Düsseldorfer Oberlandesgericht wieder über den Schlagerstar und seinen Namens-Vetter. Die strittige Frage: Wer ist „der echte Wendler“?
Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die Verhandlung nächste Woche weitergeht (Az.: I-20 U 67/12). Gas-Händler und Nebenjob-Sänger Frank Wendler will Schlagerstar Michael Wendler („Sie liebt den DJ“) verbieten, als „Der Wendler“ aufzutreten. Der Gas-Händler hatte sich „Der Wendler“ 2008 als Wortmarke gesichert.
Beim Namen Wendler handele es sich zudem um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler, der sich den „Wendler“ erst als Künstlernamen zugelegt habe und als Skowronek geboren wurde.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf Gas-Händler Frank Wendler angewiesen, seine Wortmarke zu löschen. Schon bei der Anmeldung der Marke habe die Öffentlichkeit den Namen „Wendler“ ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Sänger Frank Wendler.
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