Düsseldorf - Wenn Anwälte sich für ihre Mandanten ins Zeug legen, dann fliegen vor Gericht schon mal die Fetzen. Doch vor hohem Hause sieht man das gar nicht gern. Vor allem, wenn es um den großen Vorsitzenden vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, Ottmar Breidling, geht. Den hatte, so fand die OLG-Präsidentin, Anwalt Jochen Thielmann beleidigt. Am Donnerstag also stand Thielmann selbst vor Gericht.
Und saß einem kampferprobten Amtsrichter gegenüber, der schon so manch harsche Bemerkung von Verteidigern einstecken musste, ohne das gleich anzuzeigen.
Was war geschehen? Terroristen-Jäger Breidling, für seine unerbittliche Verhandlungsführung bekannt, verhandelte gegen drei El-Kaida-Sympathisanten. Einer der Anwälte: Jochen Thielmann. Sein eigener Anwalt erklärte am Donnerstag: „In diesem hochbrisanten Verfahren wurde hart gekämpft, auf allen Seiten.“
Thielmann, der sich in seinen Rechten als Verteidiger beschnitten fühlte, warf Breidling und seinen Richterkollegen in der Sitzung vor, nur auf eine gewünschte Verurteilung hinzuarbeiten. Verklausuliert in einem Schriftsatz. Das aber reichte schon. Der Generalbundesanwalt sah darin den Vorwurf der Rechtsbeugung und damit eine Beleidigung. Er fertigte einen Aktenvermerk und schickte ihn an die OLG-Präsidentin. Die erstattete Anzeige.
Thielmanns Anwälte werten das als Einschüchterungsversuch. Und sie wiesen darauf hin, dass Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten, schon mal etwas derber werden dürfen. Also ein Sturm im Wasserglas?
Der Amtsrichter jedenfalls löste das Problem elegant. Er stellte fest, dass der Strafantrag der OLG-Präsidentin gar nicht unterschrieben war und stellte das Verfahren auf Staatskosten ein.
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