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Empfehlen | Drucken | Kontakt 26.02.2013 - 21:08 Uhr

Im Hausflur: Vermieter wollte ein Kinderwagen-Verbot

Von BARBARA KIRCHNER
Um diesen Kinderwagen ging der Streit.
Um diesen Kinderwagen ging der Streit.
Foto: rtf
Düsseldorf –  

„Kinderwagen im Hausflur, das geht überhaupt nicht!“ meinte jedenfalls ein Vermieter aus Düsseldorf und zog gegen ein frisch gebackenes Elternpaar, das in seinem Haus eine Wohnung gemietet hatte, vor Gericht.

Der Streit hat eine Vorgeschichte: Der Vermieter ist ein ausgemachter Kunstliebhaber und hatte im Flur seines Mehrfamilienhauses immer Kunstwerke ausgestellt – bis sich Mieter darüber beschwerten, weil der Fluchtweg nicht garantiert sei.

Jetzt sah er die Chance auf eine Retourkutsche: Mit dem gleichen Argument „Die Fluchtwege müssen frei bleiben!“ verbot der Vermieter den Eltern, ihren Kinderwagen abzustellen.

Vor Gericht empörte sich die Familie noch über eine weitere Nickeligkeit: Der Vermieter habe, nachdem bekannt war, dass es Nachwuchs gegeben hatte, zwei Geländer in Hüfthöhe angebracht und so den ursprünglich 1,85 Meter breiten Flur um 50 Zentimeter verengt.

Tatsächlich steht im Mietvertrag ausdrücklich ein „Kinderwagen-Verbot“ drin. Der Richter kippte es: „Das ist nichtig. Nach geltender Rechtsprechung, ist grundsätzlich das Abstellen von Kinderwagen erlaubt. Das muss ein Vermieter schlucken.“ Und der angebotene Platz im Keller? Da meinte der Richter: „Vom vierten Stock in den Keller, das ist ein wenig schwierig.“ Er signalisierte, dass er auf der Seite der jungen Eltern steht.

Der Anwalt vom Vermieter kündigte an: „Mein Mandant wird jetzt jede Möglichkeit prüfen, das Mietverhältnis zu beenden.“ Das endgültige Urteil fällt Ende März.

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