Da erlauben sich Schüler einen dummen Streich mit einem Rentner, bewerfen dessen Wohnzimmerfenster an Halloween mit rohen Eiern, und am Ende landet Walter D. (69/ Name geändert) auch noch auf der Anklagebank.
Angeblich, so behaupteten die Schüler (zwischen 13 und 16), habe Walter D. einem von ihnen das Knie in den Unterleib gerammt. Einen anderen mit der Faust niedergestreckt.
Doch die Richterin hatten angesichts der Geschichten der jungen Zeugen Zweifel. Sie sprach den unbescholtenen Rentner frei. Zuvor noch recht schüchtern, trumpfte die junge Truppe beim Plädoyer des Anwalts auf.
Freche Zwischenrufe, Provokationen gegen die Richterin. Hatten die Schüler so auch Walter D. auf die Palme gebracht? Als die ersten beiden Eier abends auf der Scheibe landeten, schrubbte die 71-jährige Ehefrau von Walter D. alles sauber.
Deshalb kamen die Jungs noch mal vorbei, um erneut Eier zu werfen. Walter D. rief die Polizei, versuchte einen Übeltäter festzuhalten. Der behauptete am Freitag, der Rentner habe ihn mit dem Knie verletzt. Zu Hilfe kam sein Freund, der dann mit der Faust niedergesteckt worden sein soll. Doch wie genau, dazu gab es keine übereinstimmenden Aussagen.
Oft hörte die Richterin auf Nachfrage: „Na so halt!“ Stattdessen schwörten die Ehefrau und eine Nachbarin, dass Walter D. nicht zugeschlagen habe. Zwei Mädchen, die den Streit ihrer Kumpels mit dem Rentner angeblich mitbekommen hatten, brachten am Ende alles durcheinander, verwechselten sogar die beiden angeblich Opfer.
Dazu kam raus, das die Schülertruppe sich vor dem Saal fleißig über den Fall ausließ. Eine Absprache der Aussagen? Die Richterin wollte sich am Ende eben nicht auf eine Version festlegen. Deshalb entschied sie im Zweifel für den Angeklagten.
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