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Empfehlen | Drucken | Kontakt 05.01.2013 - 14:45 Uhr

Dogge landet vor Gericht: Zuchtverweigerung: Kein Sex wegen schiefer Zähne

Von BARBARA KIRCHNER
Ilona (44) und Martin Groskorth (49) mit ihrem edlen Zuchtrüden Kiss (4 1/2 )
Ilona (44) und Martin Groskorth (49) mit ihrem edlen Zuchtrüden Kiss (4 1/2 )
Foto: Uwe Schaffmeister
Düsseldorf –  

Kiss von Jolene’s Silhouet ist ein bildschöner, stattlicher Doggenmann. So perfekt, dass er jede Menge Preise einheimste. Doch der Deutsche Doggenclub 1888 verweigert ihm die Zuchterlaubnis. Der Rüde habe zu schlechte Zähne.

„Unsinn!“ empört sich Herrchen Martin Groskorth (49) und zog am Freitag vor Gericht.

Die Hobbyzucht von Martin Groskorth besteht seit den 90-ziger Jahren. Natürlich ist er auch Mitglied im Doggenclub. Vor viereinhalb Jahren wurde Kiss geboren und entwickelte sich zu einem traumhaften, schwarz-weißen Rüden. Bei 43 besuchten Rasseausstellungen wurde er 37-mal Hauptsieger. Herrchen stolz: „Er hat fast immer ein »Vorzüglich« bekommen.“ Der Doggenclub selbst prämierte ihn als „Champion Schönheit“.

Doch da gab es ein Problem: Kiss gehört zur Hälfte einer Niederländerin. Dort ist er auch als Zuchthund zugelassen. Der Doggenclub verlangt aber eine zweite Prüfung im Hundealter von dreieinhalb Jahren, die die Holländer nicht machen wollten. Der Clubchef vor Gericht: „Eine rein formale Angelegenheit. Wir brauchten nur das Papier.“

Angeblich, so der Doggenclub  hat Kiss vorne keine ebenmaßige Zahnreihe.
Angeblich, so der Doggenclub hat Kiss vorne keine ebenmaßige Zahnreihe.
Foto: Uwe Schaffmeister

Also schickte der Club seine eigenen so genannten „Körmeister“ zur Begutachtung. Und die fanden ein Haar in der Suppe: Kiss habe keine exakt gerade vordere Zahnreihe, einen sogenannten „Kulissen-Biss“. „Das entspricht nicht unseren Rassestandards“, so der Vorstand am Freitag. Der Züchter hält dagegen: „Das steht aber nicht in der Vereinssatzung.“

Deshalb soll jetzt das Gericht entscheiden, ob Kiss eine Lizenz zum Decken bekommt. Sein Herrchen jedenfalls ist davon überzeugt, dass sein Hund ein „riesiges Zuchtpotenzial“ hat. Erste Welpen sind schon da. Aber seit einem Jahr darf Kiss – bis der Streit geklärt ist – keinen Sex mehr haben.

500 Euro Deckgebühr pro Akt gehen Groskorth damit durch die Lappen. Deshalb macht er vor Gericht 20 000 Euro Schadenersatz geltend. Unter den vier Doggen des engagierten Züchters lebt auch Kiss’ Schwester. Sie ist in Deutschland zur Zucht zugelassen.

Anfang Februar will das Gericht entscheiden.

Krönung und Zucht von Doggen

Die Körung entscheidet über die Zulassung zur Zucht. Der Verband, in diesem Fall der Doggenclub , legt sogenannte Rassestandards fest. Darin wird das äußere Erscheinungsbild festgelegt. So liegt die Widerristhöhe eines Rüden bei mindestens 80 Zentimetern. Das Wesen soll freundlich, liebevoll und anhänglich an den Besitzer sein.

Es folgt eine genaue Beschreibung des Schädels, der Zähne. Von Körper , Augen, Ohren und Gliedmaßen. Aber es gibt auch Merkmale, die von der Körung ausschließen. Im Fall Zähne wird aufgezählt: Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss. In Deutschland verlangen die Verbände, dass der Hund zweimal vorgestellt wird. Einmal im Alter von 18 Monaten und dann noch mal mit 3 1/2 Jahren, um Veränderungen durchs Wachstum auszuschließen.

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