Empfehlen | Drucken | Kontakt03.03.2010 - 16:01 Uhr

Regeln fürs „Zwitschern“: Rechts-Ratgeber für Twitterer

Promis tun es, Politiker tun es, Tausende von Otto-Normalverbrauchern tun es: twittern.

Mit dem Kurznachrichtendienst können Twitterer (zu Deutsch „Zwitscherer“) ihrer persönlichen Fangemeinde per Internet oder Handy die aktuellsten Neuigkeiten (oder Nichtigkeiten) mitteilen.

Problem dabei: Obwohl lediglich 140 Zeichen pro Tweet (Beitrag) erlaubt sind, geschieht es schnell, dass ein Twitterer gegen geltendes Recht verstößt - was ihn womöglich teuer zu stehen kommt. EXPRESS gibt Tipps zum Twitter-Recht.

Es gibt meines Wissens zwar noch keine Urteile zu Twitter“, sagt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und IT-Rechts-Experte aus Stuttgart. Aber einschlägige Richtersprüche aus anderen Bereichen ließen sich auf Twitter-Fragen übertragen.

Regeln fürs Twitterer
Keine Markennamen

Wer zwitschert, sollte dies nicht unter einem Markennamen tun. Geschützte Namen dürfen laut einem Urteil in sogenannten Subdomains – dazu zählt ein Profil-Name bei Twitter – nicht verwendet werden. Auch von Abwandlungen wie „mydaimler“ ist abzuraten.

Treuepflicht

Twitterer sollten vorsichtig sein mit allem, was ihren Arbeitgeber betrifft. „Man muss als Unternehmensmitarbeiter darauf achten, nichts zu posten, was man nicht veröffentlichen darf“, warnt Henning Krieg, Rechtsanwalt aus Frankfurt. Angestellte unterlägen der „allgemeinen Treuepflicht“.

Vorsicht vor Identitätsklau

Es mag reizvoll sein, unter dem Namen eines Prominenten zu twittern. Doch dieser „Identitätsklau“ durch gefälschte Profile sei eine „Verletzung des Namensrechts durch Namensanmaßung gemäß Paragraf 12 BGB“, weiß Anwalt Ralph Oliver Graef aus Hamburg.

Geschützte Logos

Bitter kann es für Nutzer werden, die geschützte Logos oder Bilder in ihren Profilen verwenden, an denen sie keine Rechte haben. Schon Cartoon-Bilder gelten als Urheberrechtsverletzung. Wer sich deswegen eine Abmahnung einhandelt, ist schnell 1.000 Euro für Anwaltskosten los.

Links

Getwitterte Verweise auf andere Webseiten dürfen laut Ulbricht nicht zu Seiten mit rechtswidrigen Inhalten führen. Es sei denn, der Nutzer distanziert sich eindeutig davon.

Impressum

Wer eine Webseite betreibt, die sich nicht nur an Freunde richtet, muss sie mit einem Impressum versehen. Das gilt auch für Blogger. Die Rechtslage für Twitterer ist noch nicht geklärt, Krieg empfiehlt jedoch, im Twitter-Profil sicherheitshalber einen Link zu einem Impressum zu setzen.

EXPRESS.DE bei Twitter erreicht ihr unter www.twitter.com/express24

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