Da traute so mancher seinen Augen nicht: Beim Versandhaus Otto gab's am gestrigen Dienstag jede Menge Laptops zum Mega-Schnäppchenpreis von 49,95 Euro.
Darunter auch das superschicke MacBook Air von Apple, das eigentlich 1699,90 Euro kostet. Ersparnis für den Kunden: 1649,95 Euro!
Im Internet verbreitete sich die frohe Kunde rasch, via Twitter empfahlen sich die User gegenseitig, zuzuschlagen! Aber: Es war wohl eine Technik-Panne bei Otto.
Ein Otto-Sprecher zu EXPRESS.DE: "Durch ein technisches Versehen wurden auf otto.de hochwertige Notebooks zu einem Preis von 29,99 und 49,95 Euro angeboten. Schon auf den ersten Blick konnten die Kundinnen und Kunden erkennen, dass es ein solches Schnäppchen gar nicht geben kann. Dennoch bedauern wir das Versehen. Allen Kunden, die die Notebooks dennoch bestellt haben, geht in den nächsten Tagen ein Brief zu, in dem wir persönlich unser Bedauern zum Ausdruck bringen. Da es sich bei der Preisauszeichnung um ein technisches Versehen handelt, können wir den Kunden die Notebooks selbstverständlich nur zum regulären Preis ausliefern."
Aber was ist mit den Kunden, die schon einen Laptop zum Schleuderpreis gekauft haben? Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW: "Otto muss die Laptops nicht ausliefern, weil noch kein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Erst wenn die Ware oder eine Rechnung beim Kunden ankommt, wäre das der Fall." Eine Bestellbestätigung, die die Kunden bekommen haben, reicht laut Uhrig nicht aus.
Anwalt Johannes Richard stößt in das gleiche Horn. Der Fachmann für Internetrecht sagt: "Otto könnte den Kauf erfolgreich anfechten und sich auf §119 des BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) berufen."
Schade also für Kunden, die sich schon über ein Super-Schnäppchen gefreut haben.
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