Köln –
Verunsicherung in der Internetgemeinschaft. Nach der Razzia gegen die Betreiber der beliebten illegalen Streamingplattform kino.to fragen sich viele Nutzer, ob ihnen nun auch rechtliche Schritte drohen.
Schließlich haben sich rund vier Millionen Nutzer auf der Plattform bedient, die neusten Filme und Serien angeschaut. Rechtlich waren sie dabei in einer Grauzone unterwegs. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, Experte für Internetrecht, erklärt, was Nutzer jetzt wissen müssen.
War das Abrufen von Filmen über kino.to illegal?
Solmecke: „Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren bei Livestream-Portalen illegal ist, ist umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer nicht strafbar machen. Allerdings muss nicht alles, was nicht strafbar ist, auch redlich sein.“
Warum ist das sogenannte Streaming eine Grauzone? Solmecke: „Weil normalerweise bei solchen Diensten keine Kopie eines Werkes angefertigt wird. Um allerdings die technische Abspielbarkeit zu ermöglichen, werden Teile eines Films im sogenannten RAM des Computers gepuffert. Umstritten ist, ob diese winzige Kopie schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann.“
Drohen den Ex-Nutzern jetzt Konsequenzen?
Solmecke: „Bislang sind die Konsumenten von solchen Streaming-Angeboten meines Wissens noch nicht abgemahnt worden. Zwar ist ein Nutzer über seine IP-Adresse identifizierbar, jedoch speichern viele Server und Zugangsprovider die IP-Adressen nicht oder nur kurz. Betroffen sein könnten, wenn überhaupt, nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform genutzt haben.“
Was ist als Strafe denkbar?
Solmecke: „Dass der Nutzer eine Lizenzgebühr zahlen muss. Das ist der Preis, den er hätte zahlen müssen, wenn er den Film auf legalem Weg erworben oder angesehen hätte.“
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