Jeder Facebook-Nutzer in Deutschland muss vorerst in seinem Profil den echten Vor- und Nachnamen angeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Kiel am Donnerstag und gab dem Betreiber des Sozialen Netzwerks recht.
Der Datenschützer Thilo Weichert hatte Facebook aufgefordert, Pseudonyme bei der Registrierung gemäß des Bundesdatenschutzgesetztes zu erlauben und bei Verstößen jeweils ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro zu verhängen.
Laut Urteil habe das Datenschutzzentrum die Forderung aber zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, weil Facebook von seiner europäischen Zentrale in Irland aus handelt.
In diesem Fall findet das Bundesdatenschutzgesetz keine Anwendung. Somit würden die Anordnungen der Datenschützer gegen die Datenschutzrichtlinien der EU verstoßen.
Vorerst darf der US-Konzern also weiterhin Nutzerkonten mit falschen Namen solange sperren, bis der User einen amtlich ausgestellten Personalausweis bei Facebook vorlegt, um sein Konto wieder freizuschalten.
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