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Empfehlen | Drucken | Kontakt 20.02.2013 - 21:36 Uhr

WCCB-Skandal: Kim soll 7 Jahre in den Knast

Von JESSICA BACKHAUS
Man-Ki Kim und sein Verteidiger Dr. Walther Graf beim Prozessauftakt im September 2011. Graf hatte mehrfach versucht, Kim aus der U-Haft freizubekommen.
Man-Ki Kim und sein Verteidiger Dr. Walther Graf beim Prozessauftakt im September 2011. Graf hatte mehrfach versucht, Kim aus der U-Haft freizubekommen.
Foto: Erhard Paul
Bonn –  

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Nach fast 17 Monaten Zeugenvernehmungen, Urkundenverlesen, Einlassungen der Angeklagten, Einschätzung der Strafkammer ist klar:

Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagten im aktuellen WCCB-Prozess für schuldig. Staatsanwalt Ulrich Stein beantragte am Mittwoch nach rekordverdächtigen 14 (!) Stunden Plädoyer auch konkrete Strafen.

Nach Antrag der Ermittler soll Ex-Investor Man-Ki Kim am längsten brummen. Der nicht vorbestrafte Südkoreaner (52) soll für zweifachen Betrug im besonders schweren Fall und falsche eidesstattliche Versicherung sieben Jahre in den Bau. Nach der Beweisaufnahme sei die Staatsanwaltschaft überzeugt, so Stein, dass Kim beim Täuschen der Stadt die Fäden in der Hand hielt und ein großes Lügennetz ausbreitete.

Vier Jahre Knast beantragte Stein für Kims ehemaligen Rechtsanwalt Dr. Ha Sung Chung (49), ebenfalls für besonders schweren Betrug und für die Bestechung des ehemaligen Stadtberaters Michael Thielbeer (kaufte sich gegen 150 000 Euro Geldstrafe frei). „Chung war mehr als nur der ausführende Bote. Er war maßgeblich für die Täuschung von Rat und Verwaltung verantwortlich.“

Kim und Chung hatten nach Überzeugung der Ermittler die Verwaltung und die Ratsmitglieder bewusst getäuscht, Kims Firma SMI Hyundai gehöre zum weltweit operierenden Autobauer und sei finanziell in der Lage, das Projekt WCCB zu stemmen. Dem war aber nicht so.

Zum Schluss ist da noch Kims ehemaliger Rechtsberater Wolfditrich Thilo (67). Ihm wird vorgeworfen, ein falsches Rechtsgutachten erstellt zu haben. Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte soll wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall zweieinhalb Jahre in Haft.

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