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Empfehlen | Drucken | Kontakt 17.01.2013 - 21:09 Uhr

Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Toter Wolf: Täter muss 3500 Euro zahlen

Pierre-Luigi wurde tot bei Hachenburg gefunden.
Pierre-Luigi wurde tot bei Hachenburg gefunden.
Foto: dpa
Bad Honnef/ Montabaur –  

Dieser Rechtsstreit hat sich für einen Jäger (72) aus Bad Honnef nicht gelohnt. Der 72-Jährige, der am 20. April 2012 den Westerwald-Wolf erschoss, ist am Donnerstag vom Amtsgericht Montabaur zu 3500 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden.

Ein Strafbefehl, der die Angelegenheit ohne Gerichtsprozess beendet hätte, hätte ihn „nur“ 2500 Euro gekostet. Dagegen hatte der Waidmann aber Einspruch eingelegt.

Pierre-Luigi (so tauften Tierschützer den Wolf) war der erste Vertreter seiner Art im Westerwald seit über 120 Jahren und war aus Italien eingewandert. Am 20. April erschoss der Bad Honnefer den Isegrim, weil er nach eigener Aussage glaubte, es handele sich um einen Schäferhund, der Rehe hetzt.

Ob Wolf oder Schäferhund unerheblich, so das Gericht. Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ohne Grund ein Wirbeltier tötete, sagte Richter Jens Kaboth. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 4000 Euro gefordert.

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