Dieser Rechtsstreit hat sich für einen Jäger (72) aus Bad Honnef nicht gelohnt. Der 72-Jährige, der am 20. April 2012 den Westerwald-Wolf erschoss, ist am Donnerstag vom Amtsgericht Montabaur zu 3500 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden.
Ein Strafbefehl, der die Angelegenheit ohne Gerichtsprozess beendet hätte, hätte ihn „nur“ 2500 Euro gekostet. Dagegen hatte der Waidmann aber Einspruch eingelegt.
Pierre-Luigi (so tauften Tierschützer den Wolf) war der erste Vertreter seiner Art im Westerwald seit über 120 Jahren und war aus Italien eingewandert. Am 20. April erschoss der Bad Honnefer den Isegrim, weil er nach eigener Aussage glaubte, es handele sich um einen Schäferhund, der Rehe hetzt.
Ob Wolf oder Schäferhund unerheblich, so das Gericht. Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ohne Grund ein Wirbeltier tötete, sagte Richter Jens Kaboth. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 4000 Euro gefordert.
DNA von Sohn (2) überführt Bonner Salafist
Fünf Monate nach dem versuchten Bombenanschlag ist der Fall wohl aufgeklärt und die gefundene DNA wurde identifiziert: Der zweijährige Sohn des Täters hat mit einem Teil der Bombe gespielt.
Marco G. soll Bonner Sprengsatz gebaut haben
Der versuchte Bombenanschlag am Bonner Hauptbahnhof ist offenbar aufgeklärt: Wie der „Stern“ berichtet, stammen DNA-Spuren auf dem Sprengsatz von Angehörigen des deutschen Salafisten Marco G.
Wem gehört der gestohlene Schmuck?
Funkelnder Modeschmuck, Uhren und sogar ein tragbarer DVD-Player. Diese Wertgegenstände hat die Polizei im Januar bei einem Tatverdächtigen sichergestellt. Aber wem gehören die Wertgegenstände?