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Empfehlen | Drucken | Kontakt 18.01.2013 - 21:01 Uhr

Urteil nächste Woche: 22 Jahre Knast für den „Matratzen-Mord“?

Staatsanwalt Robin Faßbender fordert 22 Jahre Knast für den „Matratzen-Mord“.
Staatsanwalt Robin Faßbender fordert 22 Jahre Knast für den „Matratzen-Mord“.
Foto: dpa (Symbolfoto)
Bonn –  

„Lebenslang!“ Eindeutige Forderung von Oberstaatsanwalt Robin Faßbender im „Matratzen-Mord“-Prozess. Der Angeklagte habe zweimal kaltblütig gemordet.

Am 2. Februar 2012 soll der Mann (57) den Mitarbeiter (42) eines Bonner Matratzengeschäftes mit zwei Schüssen in Hinterkopf und Hals getötet haben.

Drei Wochen später erschoss er – laut Anklage - einen Familienvater (49): Der Mann aus Dernau saß in der Mittagszeit in seinem Auto auf einem Wald-Parkplatz, als die Todesschüsse fielen. Anschließend habe der Angeklagte den Geländewagen (Audi Q5) mit der Leiche nach Belgien gefahren und sie in der Nähe einer Talsperre bei Eupen „entsorgt“.

Gegenüber dem Gutachter Wolf Gerlich meinte der Angeklagte, er habe unter Verfolgungswahn gelitten haben. Das hält Faßbender für ein Manöver des Mannes, der im Oktober 2011 vom Bonner Landgericht bereits wegen Betruges zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

Gutachter Norbert Leygraf hatte ein „kurzzeitiges Wahngeschehen“ als abenteuerlich bezeichnet. Faßbender: Der Angeklagte habe die Psychose erfunden, weil er lieber einige Jahre in die Psychiatrie gehe als die drohenden 22 Jahre Knast abzusitzen.

Verteidiger Carsten Rubarth forderte Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in die Psychiatrie. Das Urteil fällt nächste Woche.

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